Russischer Lobbyist verklagt EnBW auf 120 Millionen Euro
Karlsruhe - Der baden-württembergische Energieversorger EnBW wehrt sich derzeit gegen eine angebliche Klage von Andrey Bykov. Der russische Lobbyist und Geschäftsmann verlangt 120 Millionen Euro von EnBW.
Der Energieversorger EnBW wehrt sich gegen die Vorwürfe eines russischen Lobbyisten. Das Landgericht Karlsruhe hatte zuvor mitgeteilt, zwei Schweizer Gesellschaften des Geschäftsmannes hätten Klage gegen EnBW und zwei Tochtergesellschaften über mehr als 120 Millionen Euro eingereicht. EnBW teilte am Donnerstag mit, der Konzern halte das Vorgehen der Gesellschaften "für ausschließlich taktisch motiviert und für nicht begründet". In dem Fall spielt auch der EnBW-Technikvorstand Hans-Josef Zimmer eine Rolle, der erst im Januar auf seinen Posten zurückkehrte, obwohl der Energiekonzern noch gegen ihn klagt.
Hintergrund sind Verträge von EnBW mit russischen Partnern, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran sowie um eine Kooperation bei dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim.
Kontakte zu Ministerpräsident Putin
Im Sommer 2009 habe sich abgezeichnet, dass die von Andrey Bykov kontrollierten Gesellschaften mit Sitz in Zürich ihre Verpflichtungen nicht erfüllen würden. Die "Stuttgarter Zeitung" beschreibt Bykov als schillernden Lobbyisten und Geschäftsmann aus Moskau, der Kontakte bis hin zu Ministerpräsident Wladimir Putin unterhält.
Beide Seiten hätten im Streitfall Schiedsgerichtsverfahren vereinbart, wogegen der russische Partner mit seiner Klage verstoßen habe, argumentiert die EnBW. Sie wolle am Schiedsgerichtsverfahren festhalten und damit "ihre Ansprüche gegen einen Geschäftspartner, der seinen Leistungspflichten aus vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt, weiter durchsetzen".
Kläger sprechen von "Scheinverträgen"
Anders stellt sich die Sichtweise der klagenden Gesellschaften dar. Sie hätten für die EnBW über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. Die EnBW habe sich zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet. Bei den Verträgen, auf die die EnBW pocht, habe es sich um unwirksame Scheinverträge gehandelt.
Die Klage ging dem Landgericht Karlsruhe bereits im vergangenen September zu. Weil die Kläger den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss noch nicht zahlten, sei sie noch nicht zugestellt worden, hieß es vom Gericht.
Einen Rechtsstreit gibt es in dem Fall auch noch zwischen der EnBW und ihrem Technikvorstand Zimmer. Vor dem Landgericht Landau ist ein Verfahren anhängig, in dem der drittgrößte deutsche Energieversorger Schadenersatz in Millionenhöhe gegen Zimmer geltend macht. Er soll Verstöße bei der Vertragsumsetzung begangen haben.
Das Unternehmen weist darauf hin, es habe juristische Schritte zur Sicherung seiner Interessen einleiten müssen. Dennoch stellte es Zimmer zum 1. Januar wieder ein, nachdem er von 2007 bis 2010 bereits den Posten bekleidet hatte. Der EnBW-Aufsichtsratsvorsitzende Claus Dieter Hoffmann sagte, das Gremium habe die Wiederbestellung Zimmers "mit großer Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit" getroffen und "die Beteiligung von Zimmer in dem Verfahren, seine Kompetenz, Persönlichkeit und hohe Loyalität dem Unternehmen gegenüber" einbezogen.
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