Niederlage der Telekom im Regulierungsstreit
Im früheren deutschen und europäischen Recht waren die marktbeherrschenden Unternehmen direkt benannt und die jeweiligen Auflagen genau vorgegeben. Mit einer neuen EU-Richtlinie und dem deutschen Telekommunikationsgesetz von 2004 wurde dieses System komplett geändert. Danach soll die Bundesnetzagentur die verschiedenen Märkte in Abstimmung mit den anderen EU-Ländern und der Kommission analysieren und daraus dann im zweiten Schritt die erforderlichen Auflagen ableiten.
In der Übergangszeit weigerte sich die Telekom, für verschiedene neue Endkundenpreise eine Genehmigung nach altem Recht einzuholen. Dabei argumentierte der Telefonriese, die frühere Genehmigungspflicht sei mit dem neuen Gesetz ausgelaufen, nach dem neuen Regulierungssystem sei eine Genehmigungspflicht aber noch nicht angeordnet gewesen.
Wie nun der EuGH entschied, galten die alten Auflagen aber übergangsweise fort. Die neue Richtlinie enthalte zwar keine Übergangsregeln. Aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften und ihrer Begründung werde aber deutlich, dass das EU-Recht Kontinuität ohne "Rechtslücken" anstrebe. Bestehende Auflagen für marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen sollten daher nicht einfach aufgegeben, sondern Schritt um Schritt durch ein neues Regulierungssystem ersetzt werden.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Analyse und Neu-Regulierung der Telekommunikationsmärkte inzwischen abgeschlossen. Die im konkreten Streitfall betroffenen Preise für Telefon- und Internet-Pakete sind nach Telekom-Angaben seit Juni 2006 nicht mehr genehmigungspflichtig.
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