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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln – Wer seine teure Armbanduhr oder das Collier auch im Urlaub tragen möchte, sollte die Kaufbelege in sein Reisegepäck einstecken. Anderenfalls können – auch bei der Rückkehr nach Deutschland – Einfuhrgebühren vom Zoll verlangt werden.

Auch eine Wiedereinfuhr ist nachweispflichtig, erklärt der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte in Köln. Der Besitzer muss also bei einer Kontrolle an der Grenze zum Beispiel die Kaufbelege von Geschäften in der Europäischen Union oder Verzollungsnachweise vorzeigen können.

Ohne Nachweise drohen Zahlungen oder Strafverfahren

Die Zollverwaltungen können außerdem vor der Reise einen sogenannten Vereinfachten Nämlichkeitsnachweis für die Wiedereinfuhr ausstellen; oder man bittet den Fachhändler direkt um einen Herkunftsnachweis beim Kauf von Schmuck mit Informationen zu Herstellungsort, Material und Verzollung. Ohne solche Nachweise drohen den Angaben zufolge Zahlungen oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.