Haus & Grund: Vermieter muss Heizung im Herbst rechtzeitig anschalten
Stand: 25.09.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wenn die Temperaturen sinken, beginnt die Heizperiode. Der Verband Haus & Grund Deutschland in Berlin rät Vermietern, sie sollten die Heizung im Herbst rechtzeitig hochfahren. Denn in Mietwohnungen dürfe die Temperatur nicht länger als drei Tage am Stück auf durchschnittlich 16 Grad sinken. Außerdem müsse der Mieter seine Wohnung tagsüber auf mindestens 20 Grad heizen können. Daher rät Haus & Grund Vermietern, die Heizung das ganze Jahr über in Betrieb zu halten.
Nachts zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens darf der Vermieter die Heiztemperatur allerdings auf bis zu 16 Grad drosseln. Eine gesetzliche Vorgabe für den Beginn der Heizperiode gibt es nicht. Üblicherweise beginnt sie aber 1. Oktober, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde.
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