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Handy am Steuer: Nur in fester Halterung erlaubt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Autofahrer dürfen ihr Handy unterwegs grundsätzlich nicht in die Hand nehmen. "Ausnahmen bestehen dann, wenn der Motor nicht läuft oder das Handy beispielsweise vom Beifahrersitz auf die Rückbank gelegt wird", erklärt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dann werde nämlich keine Funktion genutzt.

Allerdings zählt schon der Blick auf die Uhr des Handys oder das Lesen einer SMS als Nutzung einer Funktion und kann für den Verkehrsteilnehmer teuer werden. Seit dem 1. Mai beträgt das Bußgeld für einen Verstoß 60 Euro, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Anfassen und benutzen darf der Fahrer das Telefon nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

In einer entsprechenden Halterung darf das Handy aber auch während der Fahrt oder beim Warten an der Ampel bedient werden. "In der Halterung muss ich das Gerät zur Nutzung nur antippen und nicht in die Hand aufnehmen", sagt Janeczek. Der Fahrer dürfe sogar, wie bei einem handelsüblichen Navi, die Navigationsfunktion des Gerätes während der Fahrt programmieren. Dazu muss das Telefon aber fest im Auto installiert sein. Auch Gespräche über eine Freisprecheinrichtung sind nur so erlaubt.