Geschenke aus dem Internet: Feiertage zählen bei Widerrufsfrist mit
Stand: 14.12.2007
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Frankfurt/Main (dpa) - Ist das Weihnachtsgeschenk eine Bestellung aus dem Internet, kann die Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Dabei zählen die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag mit. "Feiertage und Wochenenden sind nicht ausgenommen, denn in der Regel sind ja genug Werktage in der Frist dazwischen", sagte Oliver Claas vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) in Frankfurt in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Allerdings gebe es eine Sonderregelung für den letzten Tag der Frist: "Liegt der Tag des Fristendes rechnerisch auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann gilt der darauffolgende Werktag als Fristende."
Eine Ausnahme liegt allerdings dann vor, wenn der Anbieter in der Bestellbestätigung - etwa per Mail - den Beginn des Fristablaufs anders festsetzt. So gebe es Internetversender, die den Beginn des Widerrufs von sich aus auf den Zeitpunkt der Bestellbestätigung festlegen.