Gericht bremst Industrie-Gebühren für CO2-Emissionshandel
dpa, Verivox | 20.03.2008
Berlin (dpa) - Die Industrie kann mit einer erheblichen Entlastung bei Gebühren im Emissionshandel mit Verschmutzungsrechten rechnen. Die Kostenverordnung der beim Umweltbundesamt geführten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) sei "nichtig", berichtete das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch über einen Beschluss der 10. Kammer vom 1. Februar. Damit sind die vom Bundesumweltministerium geplanten Gebühren-Gesamteinnahmen von 40 bis 44 Millionen Euro gefährdet. Die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" zugelassen.
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Der Staat dürfe nicht die Gesamtkosten bei der betroffenen Industrie eintreiben. In einem von vier Klagefällen waren 236.046,05 Euro von einem Unternehmen verlangt worden. Es kann jetzt mit erheblichen Erstattungen rechnen. Die DEHSt dürfe nicht die Kosten insgesamt auf die Industrie aufteilen, sondern "lediglich die Kosten der einzelnen, einem konkreten Anlagenbetreiber zurechenbaren behördlichen Amtshandlung", teilte das Gericht mit. Mit der Ausgabe von Kohlendioxid-Zertifikaten steuert der Staat seit Frühjahr 2005 die Modernisierung von Kraftwerks- und Industrieanlagen, weil hoher CO2-Ausstoß den Zukauf der besonders teuren Verschmutzungsrechte erforderlich macht.
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