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Geplante Atom-Abgabe laut Gutachten unzulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart/Berlin - Die Bundesregierung und die geplante Abgabe der Atomkonzerne werden mit neuen rechtlichen Problemen konfrontiert: Laut einem Gutachten des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wäre es nicht zulässig, die abgeschöpften Erträge aus längeren Laufzeiten der Atommeiler für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu verwenden.

Stattdessen müsste das Geld, das in einen Fonds fließen soll, zweckgebunden für die Sicherheit der Atomkraft ausgegeben werden.

Hintergrund dafür ist das sogenannte Koppelungsverbot. In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der SPD-Abgeordnete Peter Friedrich angefordert hat, heißt es: "Die Aufgaben eines Fonds, an den die Atomwirtschaft als Gegenleistung für längere Laufzeiten ihrer Kraftwerke Zahlungen leistet, müssten in einem sachlichen Zusammenhang mit dem durch die Atomkraft bedingten Aufwand der öffentlichen Hand oder den Folgen des Kraftwerksbetriebs für die Allgemeinheit stehen."

Dagegen wäre eine Brennelementesteuer, wie sie die schwarz-gelbe Regierung nach ihrer Sparklausur angekündigt hatte, unproblematisch. "Der Ertrag einer Brennelemente-Steuer stünde ausschließlich dem Bund zu", schreibt der Gutachter.