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Bundesverband der Verbraucherzentralen gewinnt Klage gegen E.ON Hanse

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Schleswig - E.ON Hanse hatte 2004 versucht, neue Thermostromverträge auf dem Markt zu etablieren. Streitgegenstand waren Klauseln zur Preis- und Leistungsänderung. Die Klauseln in Verträgen für Nachtspeicherheizungen seien zu ungenau und intransparent, so das Oberlandesgericht Schleswig. Das Gericht wies die Berufung des Stromanbieters E.ON Hanse AG per Beschluss zurück.

"Die 29.000 Kunden, die den Thermostromvertrag von E.ON Hanse unterschrieben haben, sind die eigentlichen Gewinner des Verfahrens", sagt vzbv Vorstand Gerd Billen. Die Haushaltskunden können die zu viel gezahlten Beträge jetzt zurückverlangen. Da die Preisänderungsklauseln unwirksam sind, erfolgten die Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2007 ohne Rechtsgrund. Für die Kunden war nicht ersichtlich, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sich der Preis ändern würde, so das Gericht. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird ein Formschreiben und weitere Informationen auf ihre Internetseite stellen, damit die Kunden zuviel gezahlte Beträge zurückfordern können.

Pikanterweise versuchte E.ON Hanse 2005 seine Heizstromkunden zum Abschluss der neuen Verträge mit den unwirksamen Klauseln zu bewegen. Damals haben etwa 7.000 Kunden die neuen Verträge nicht unterschrieben. Sie wurden in den teuren allgemeinen Tarif eingestuft. Einige von diesen Verbrauchern hatten den Preiserhöhungen widersprochen und weiterhin ihren alten Preis gezahlt. Ihre Meinung: E.ON Hanse muss beweisen, dass die Preiserhöhungen angemessen sind. Auch sie sind auf dem richtigen Weg, sagt vzbv-Vorstand Billen: "Ein Anbieter, der Verbraucher in solch miese Verträge drängen will, wäre schlecht beraten, von diesen Kunden Nachzahlungen zu verlangen. Schließlich wollten sich diese gerade nicht auf die Klauseln einlassen, die das Gericht jetzt für unwirksam erklärt hat."