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Bundesjustizministerin: schärfere Regeln gegen Telefonwerbung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich nach Kritik offen für schärfere Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung. Eine Nachbesserung des bestehenden Gesetzes schließt die Ministerin nicht aus. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben zuletzt in zwei Fällen Bußgelder in Höhe von 194.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

"Wenn sich bei der Evaluierung (Prüfung) herausstellt, dass das Gesetz der großen Koalition zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucherpolitiker der Unionsfraktion dringen auf eine schnelle gesetzliche Verschärfung, berichtete die "Saarbrücker Zeitung". Sie fordern eine schriftliche Bestätigung von Verträgen am Telefon.

Beschwerden häufen sich

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben seit August 2009 über 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung gepürft. "Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bußgelder im sechsstelliger Höhe

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag bekannt gegeben, erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt zu haben. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten.

In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

Bundesnetzagentur will Verbraucher konsequent schützen

"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten."

Die Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ist zeitaufwendig, da die Verfahren sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht sehr komplex sind. Die Bundesnetzagentur muss im Bußgeldverfahren den konkreten Beweis dafür erbringen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat. Ein solcher Nachweis kann oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen erbracht werden. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweiligen betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden. Dies ist jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung und führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Hilfe der Verbraucher nötig

"Für unsere Arbeit sind wir weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen", sagte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.