Bestandsdatenauskunft: Datenschützer fordern Nachbesserung
Stand: 18.04.2013
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Kiel - Nach Ansicht von Datenschützern sollte die gesetzliche Neuregelung für den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internet-Nutzern erneut geändert werden. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein forderte am Mittwoch den Bundesrat auf, bei seinen Beratungen in dieser Woche Nachbesserungen zu beschließen.
Ansonsten sei es sehr wahrscheinlich, dass die vom Bundestag bereits verabschiedete Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Bundesverfassungsgericht erneut zurückgewiesen werde.
In einer Stellungnahme monierten die Kieler Datenschützer, dass das Gesetz bei der Art der Daten zu wenig Unterschiede mache - obwohl hier das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eine Differenzierung angemahnt habe. So könne eine dynamischen IP-Adresse im Unterschied zu reinen Bestandsdaten wie Name oder Anschluss nur unter Verwendung von Daten zur Internetnutzung ermittelt werden. "Dabei wird verkannt, dass es sich um Grundrechtseingriffe von ganz unterschiedlichem Gewicht handelt."
Dies gelte vor allem, wenn diese Auskunft bereits bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erteilt werde. Einen höheren Schutzbedarf gebe es auch bei Zugangsdaten wie der PIN für die Sim-Karte eines Handys oder für Passwörter.