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Bei Blechschaden im Parkhaus Polizei informieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Wer im Parkhaus ein anderes Auto touchiert, informiert am besten die Polizei. Handelt es sich um ein Parkhaus, das nicht für jeden zugänglich ist, rücken die Beamten aber wahrscheinlich nicht aus, weiß ADAC-Jurist Jost Kärger. Dann sollte der Unfallverursacher die Schäden dokumentieren, das Kennzeichen aufschreiben und die Informationen bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben.

Streng genommen muss der Unfallverursacher so lange warten, bis der andere Fahrer zu seinem Wagen kommt. Fährt er einfach weg, kann dies als Unfallflucht interpretiert werden. In der Praxis sei es zumindest ratsam, den Betreiber des Parkhauses zu informieren oder einen Zeugen hinzuziehen, sagt Kärger. Einfach einen Zettel mit Kontaktdaten an die Windschutzscheibe zu stecken, reiche nicht.

Der ADAC hat Parkhäuser in 15 europäischen Städten getestet, darunter in Berlin, Frankfurt und München. Die Prüfer bemängelten teilweise zu schmale Parkplätze, niedrige Einfahrten und zu steile Rampen.