Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Atomgesetz-Entwurf: alte AKW können wieder angefahren werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP

Berlin - Die acht von einer Stilllegung bedrohten Atomkraftwerke könnten nach Ende des Moratoriums Mitte Juni wieder für einige Wochen angefahren werden, was sich aus dem Entwurf für ein neues Atomgesetz ergibt. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Dort heißt es, dass die Abschaltung mit Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen ist.

Wegen Bedenken bei den Bundestagsfraktionen, die sich gegen ein Durchpeitschen des Atomgesetzes durch den Bundestag wehren, könnte sich die Verabschiedung des Gesetzes im schlimmsten Fall bis nach der Sommerpause verschieben.

Aus Konzernkreisen hieß es, ein Wiederanfahren der Meiler sei durchaus denkbar. Man halte sich alle rechtlich möglichen Optionen offen. Das Szenario betrifft die Anlagen Philippsburg I, Biblis A und B, Isar I, Neckarwestheim I, Brunsbüttel, Unterweser und Krümmel.

Letztes AKW geht Ende 2022 vom Netz

Das letzte deutsche Atomkraftwerk soll spätestens "mit Ablauf des 31. Dezember 2022" vom Netz gehen. Das geht aus dem Entwurf der Koalition für die Änderung des Atomgesetzes hervor, der AFP am Dienstag vorlag. Demnach erlischt die Betriebsgenehmigung für die AKW Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2, Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Ein Jahr später sollen demnach die Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 vom Netz gehen.

Für die derzeit bereits im Rahmen des Moratoriums abgeschalteten sieben ältesten Atommeiler Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 sowie den Pannenreaktor Krümmel sollen dem Entwurf zufolge unmittelbar nach Inkrafttreten der Atomgesetz-Novelle die Betriebsgenehmigungen auslaufen. Nach bisheriger Planung soll der Bundesrat am 8. Juli abschließend über das Gesetz beraten, danach muss es noch von Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet werden.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Regelung für die umstrittene Kaltreserve vor. Demnach soll die Bundesnetzagentur bis zum 1. September 2011 bestimmen können, dass eines der acht bereits abgeschalteten AKW "bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist". Damit will die Regierung mögliche Stromengpässe vor allem im Winter abfedern.