Apple beschwert sich bei EU über Motorolas Patentklagen

dpa | 20.02.2012
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New York - Der Patentkrieg zwischen Apple und Motorola beschäftigt inzwischen nicht mehr nur Gerichte, sondern auch die Wettbewerbshüter der EU-Kommission. Apple sucht Unterstützung in Brüssel im dem Konflikt mit dem Rivalen Motorola.


Dabei geht es um Patente, ohne die technische Standards wie etwa UMTS nicht umgesetzt werden können. Apple wirft Motorola vor, die für solche Patente geltenden besonderen Regeln zu verletzen. Brüssel habe Motorola am Freitag über den Eingang einer Apple-Beschwerde informiert, steht im neuen Jahresbericht des Mobilfunk-Pioniers.

Sind Motorolas Forderungen zu hoch?

Damit der Inhaber eines Standard-Patents die Konkurrenten nicht benachteiligen kann, muss er Lizenzen dafür zu sogenannten FRAND-Konditionen gewährten: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory. Also: Der vom Patenthalter geforderte Preis für die Nutzung muss fair, angemessen und nicht diskriminierend sein. Apple betrachtet den von Motorola geforderten Preis - laut einigen veröffentlichten Unterlagen sollen es 2,25 Prozent vom Gerätepreis sein - als zu hoch. Motorola hat als Mobilfunk-Pionier eine riesige Schatztruhe aus rund 17 000 Patenten und 6800 Patentanträgen.

Die EU-Kommission und die US-Regulierer hatten erst vor wenigen Tagen die Übernahme von Motorola durch Google genehmigt. Zugleich betonten die Wettbewerbshüter auf beiden Seiten des Atlantiks, dass sie den Umgang mit standard-essenziellen Patenten sehr genau beobachten werden. Google will mit dem Motorola-Kauf das Patentarsenal hinter seinem mobilen Betriebssystem Android stärken. Es ist die Nummer eins im Smartphone-Markt, steht aber auch besonders oft im Visier von Patentklagen. Auch Microsoft ist in mehrere gegenseitige Patentklagen mit Motorola verwickelt.

Patentkriege der Mobilfunkbranche

Apple bekam bereits Probleme wegen eines Motorola-Patents für den Funkstandard GRPS. Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim ließ Motorola den Online-Verkauf einiger iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland stoppen. Erst das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz setzte das Verkaufsverbot vorläufig aus. In Deutschland gelten noch etwas kompliziertere Regeln für FRAND-Patente, nach denen unter anderem ein Interessent dem Patentinhaber von sich aus ein Angebot unterbreiten muss.

Die EU-Kommission leitete bereits eine Untersuchung gegen Samsung ein, weil der koreanische Konzern in seinem Rechtsstreit mit Apple auch Patente einsetzt, die zum Kernstock von Standards gehören. Google versicherte zuletzt ausdrücklich, dass der Konzern den Zugang zu Motorola-Patenten nach Vollzug der Übernahme nicht einschränken werde. Den von Apple vorgeschlagenen Verzicht auf Verkaufsverbote auf Grundlage von Standard-Patenten unterstützte Google im Gegensatz zu Microsoft oder dem Netzwerk-Ausrüster Cisco aber nicht.

Zum Wochenende fiel auch eine Entscheidung in einem anderen Verfahren mit Apple-Beteiligung: Die US-Handelsbehörde ITC lehnte eine Patentklage des Smartphone-Herstellers HTC ab. Es war allerdings nur die erste von mehreren Klagen.



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