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TÜV überziehen: Mögliche Strafe und weitere Folgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Den TÜV zu überziehen ist für viele Autobesitzer genauso ein Albtraum wie der TÜV-Termin selbst. Auch wenn das Fahrzeug bestens gepflegt ist, eine Restbefürchtung, dass der Prüfer etwas bemängelt, bleibt immer. Es kann daher passieren, dass man den TÜV-Termin verdrängt. Manchmal wird die Frist auch wegen eines Urlaubs überschritten. Was passiert aber in einem solchen Fall und wie teuer wird das?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer den TÜV überzieht, muss erst ab dem dritten Monat nach Fälligkeit mit einem Bußgeld rechnen.
  • Die Kosten für die Hauptuntersuchung hängen von der Region und der Prüforganisation ab.
  • HU bei längerem Auslandsaufenthalt zu verpassen ist zulässig, wenn der TÜV bei der Ausreise aus Deutschland noch gültig war.
  • Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten erhöhen sich die Kosten um 20 Prozent für eine erweiterte Hauptuntersuchung.

Wann ist der TÜV abgelaufen?

Zunächst einmal spielt es keine Rolle, ob die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV, der DEKRA oder ähnlichen Institutionen erfolgt. Die Prüfungsgrundlagen, aber auch die rechtlichen Voraussetzungen sind immer identisch. Wer bietet alles eine Hauptuntersuchung an?

Die HU dürfen unter anderem folgende Unternehmen durchführen:

  • TÜV
  • Dekra
  • GTÜ
  • KÜS

Auf dem Kennzeichen klebt die TÜV-Plakette. Die nächste Hauptuntersuchung ist in dem Monat fällig, der auf „12 Uhr“ über der Jahreszahl angezeigt wird. Der nächste TÜV-Termin findet sich auch im Fahrzeugschein, heute als Zulassungsbescheinigung Teil I bekannt.

Theoretisch ist der TÜV bereits am ersten Tag des Folgemonats überzogen.

Rechtzeitige Onlineterminvereinbarungen vermeiden das Vergessen

Theoretisch gibt es, außer bei einem mehrwöchigen Urlaub, keinen Grund mehr, den TÜV zu überziehen. Fast alle TÜV-Stationen ermöglichen eine Onlineterminvereinbarung. Diese kann in den Google-Kalender oder in Outlook übertragen werden.

TÜV abgelaufen - Sonderfall Ausland

Angenommen, der Halter eines Wohnmobils möchte die Zeit von November bis April gerne durch Südeuropa fahren. Die nächste Hauptuntersuchung ist allerdings im Februar. Eine Unterbrechung der Südeuropatour für einen Abstecher zum heimischen TÜV ist nicht notwendig.

Ein mögliches Bußgeld bei der Wiedereinreise nach Deutschland lässt sich leicht umgehen. Der Halter muss lediglich nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Ausreise noch einen gültigen TÜV hatte. Wer es genau nimmt, kann die Untersuchung auch im Ausland vornehmen lassen. Diese ist allerdings kein Ersatz für die deutsche Hauptuntersuchung. Ein Vorteil ist auch, dass ausländische Ordnungskräfte den abgelaufenen TÜV an einem deutschen Auto nicht ahnden dürfen.

Was ist bei Saisonkennzeichen?

Das eine oder andere Cabrio wird nach einiger Zeit auf die Nutzung von April bis September umgestellt. Durch die Erstzulassung war der TÜV-Termin aber im Januar. In diesem Fall ist die HU im ersten Monat der Wiederzulassung im April fällig. Von der ersten HU mit Saisonkennzeichen greift dann der Zeitpunkt April.

Generell gibt es seit dem Jahr 2012 keine Rückdatierung mehr. Die nächste Hauptuntersuchung ist immer zwei Jahre nach der zurückliegenden fällig. Verschob sich beispielsweise die zweite Hauptuntersuchung fünf Jahre nach der Erstzulassung von Juli in den August, ist auch die dritte Hauptuntersuchung erst wieder im August fällig.

TÜV überziehen: Mögliche Strafen

Zunächst einmal kann es dem Halter passieren, dass er bereits am ersten Tag des Monats der fälligen HU in eine Verkehrskontrolle gerät. Dies ist noch folgenlos, da die Bußgeldfrist erst bei einem Überschreiten von mehr als zwei Monaten greift. Die Bußgelder sind gestaffelt und orientieren sich an der Zeitdauer der Überschreitung.

Strafen bei überzogenem TÜV

Zeitraum
Bußgeld
Punkte
mehr als 2 Monate 15 Euro -
4 bis 8 Monate 25 Euro -
mehr als 8 Monate 60 Euro 1
Nachprüfungsfrist überschritten 15 Euro -

Wichtig: Wer zu spät zur HU kommt, muss dort nicht mit einem Bußgeld rechnen. Der TÜV und die anderen Organisationen erheben keine Bußgelder! Diese werden erst fällig, wenn der Halter in eine Verkehrskontrolle oder ähnliches gerät.

Allerdings kommen andere Kosten auf den Fahrzeughalter zu. Bei einer Überschreitung der HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate muss eine erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Für diese erweiterte Untersuchung fällt ein Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf den regulären Satz an.

Durchgefallen – Termin zur Nachuntersuchung verpasst: Was passiert?

Für die Mängelbeseitigung und die Wiedervorfahrt beim TÜV hat der Fahrzeughalter vier Wochen ab der Hauptuntersuchung Zeit. Überschreitet er diese Nachprüfungsfrist, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro belangt werden.

Was kostet der TÜV?

Die Kosten für den TÜV fallen regional und abhängig vom Fahrzeugtyp unterschiedlich aus. Ein Motorrad ist preiswerter als ein Pkw. Bei einem Pkw beginnend die Preise für die HU bei 56,60 Euro (TÜV Süd). Der TÜV Hessen berechnet 81,50 Euro. Üblicherweise werden die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung (AU) in einem Prüfvorgang durchgeführt. Der Fahrzeughalter muss mit Kosten zwischen 100 Euro und 120 Euro rechnen.

TÜV überziehen – Ärger mit der Versicherung?

Angenommen, ein Fahrzeug, dessen TÜV abgelaufen war, ist schuldhaft in einen Unfall verwickelt. Kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung kürzen oder streichen?

Dies ist nur der Fall, wenn der Unfall auf einen Mangel am Fahrzeug zurückzuführen ist, der bei einer Hauptuntersuchung moniert worden wäre. Angenommen, der Fahrer fährt auf ein Stauende auf. Der Gutachter weist nach, dass die Bremsen schon auf „Eisen auf Eisen“ abgefahren waren. Dieser Sachverhalt wäre bei der HU als Mangel festgehalten worden. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung kürzen.

Anders verhält es sich in diesem Beispiel. Der Fahrer rammt auf einem Supermarktparkplatz im Schritttempo ein anderes Fahrzeug. Das Auto des Unfallverursachers hat zwar den TÜV überzogen, weist aber keine Mängel auf, die zu dem Unfall führten. Die Kfz-Versicherung zahlt.

Häufig gestellte Fragen

Generell dürfen Sie den TÜV nicht überziehen. Oftmals erhalten Sie eine Kulanz von bis zu 2 Monaten. Spätestens nach dieser Frist werden Bußgelder fällig.

Für Autos und Motorräder fallen folgende Bußgelder an, sollte der TÜV überzogen werden:

  • Bei mehr als zwei Monaten: 15 €
  • Zwischen vier Monaten und acht Monate: 25 €
  • Bei mehr als acht Monaten: 60 € und ein Punkt in Flensburg

In der Regel sind Sie auch dann durch Ihre Autoversicherung geschützt, wenn Sie Ihren TÜV überzogen haben.

Aber Achtung: Kommt es zu einem Unfall durch einen Mangel, der während einer Hauptuntersuchung aufgedeckt worden wäre, kann die Versicherung einen Teil der Kosten auf Sie umwälzen.

Nein - bereits seit 2012 ist eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung nicht mehr möglich.

Läuft der Termin für Ihre Hauptuntersuchung aus, während Sie im Ausland sind, müssen Sie nicht unmittelbar Ihre Reise abbrechen.

Oftmals genügt es, wenn Sie einen Nachweis erbringen können, dass Ihr Auto noch vor sowie während der Reise ins Ausland einen gültigen TÜV besaß. Die Hauptuntersuchung müssen Sie dann unmittelbar nach Ihrer Reise durchführen lassen.

Tipp: Nicht-deutsche Behörden dürfen auf Reisen Ihren abgelaufenen TÜV nicht beanstanden.