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Falsche Angaben in der Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer eine Autoversicherung beantragt, sollte es vermeiden, falsche Angaben zu machen. Natürlich lässt sich bei Vertragsabschluss nicht genau sagen, ob man nun 11.000 Kilometer im kommenden Jahr fährt oder 13.000 Kilometer – die Grenze zur nächsthöheren Prämienstufe liegt üblicherweise bei 12.000 Kilometern. Es gibt aber auch einige Punkte, die auf Vorsatz schließen lassen, wenn der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat.¬¬¬

Das Wichtigste in Kürze

  • Falsche Angaben können neben rückwirkenden Beitragserhöhungen auch Vertragsstrafen mit sich bringen.
  • Den Nutzerkreis des Fahrzeugs lieber offen lassen, als weitere Dauernutzer verschweigen.
  • Spätestens bei einem Unfall werden falsche Angaben offenkundig.
  • Die Nachmeldung von Änderungen bestimmter Sachverhalte kann auch eine Prämiensenkung bedeuten.

Kilometer und jüngste Fahrer

Zwei Dinge treiben die Versicherungsprämie nach oben. Zum einen ist es die Zahl der gefahrenen Kilometer, zum anderen das Alter der Fahrzeugnutzer. Das Problem ist, dass nach Antragstellung alles so policiert wird, wie es der Versicherungsnehmer angegeben hat. Die Abweichungen zum Versicherungsantrag werden allerdings im Schadensfall sichtbar.

Geringe Abweichungen bei der Fahrleistung gegenüber den gemachten Angaben sind kein gravierendes Problem. Der Versicherer wird im schlimmsten Fall ab Bekanntwerden die Prämie entsprechend anpassen. Fallen die Differenzen zwischen Antrag und Wirklichkeit allerdings signifikant aus, kann es zu einer rückwirkenden Beitragserhöhung für das gesamte Versicherungsjahr kommen. Eine Vertragsstrafe ist aber auch in diesem Fall eher unwahrscheinlich.

Anders sieht es bei den Antworten auf die Fragen nach dem Nutzerkreis und dem Alter des jüngsten Fahrers aus. Antwortet der Antragsteller, dass er der alleinige Nutzer des Wagens ist, aber nachgewiesen werden kann, dass andere Personen das Fahrzeug kontinuierlich über einen längeren Zeitraum gefahren haben, wird es kritisch. Der Versicherungsnehmer riskiert nicht nur eine rückwirkende Prämienerhöhung, sondern auch eine Vertragsstrafe. Versicherungsnehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie keine Einschränkungen beim Fahrerkreis machen. Die Mehrprämie fällt nur marginal aus.

Fahrer unter 23 und ohne begleitetes Fahren

Der Nachwuchs macht mit 19 Jahren seinen Führerschein. Die Eltern wollten ehrlich sein und den neuen Fahrzeugnutzer nachmelden. Ein kurzer Blick in den Onlinetarifrechner ihres Versicherers lässt sie jedoch zurückschrecken. Die Prämie würde sich verdoppeln. Ein Fahrer ohne begleitetes Fahren und jünger als 23 Jahre ist die teuerste Kombination, die es bei der Prämienberechnung für eine Autoversicherung gibt. Also hoffen sie auf gut Glück, dass das Kind schon keinen Unfall verursachen wird. Damit begeben sie sich jedoch auf ganz dünnes Eis. Es genügt bereits, dass der nicht gemeldete junge Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, damit dieser Sachverhalt ans Licht kommt.

Bei einem verschuldeten Unfall besteht natürlich auch vollständiger Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer muss jedoch die unter den gegebenen Umständen anfallende Prämie nachentrichten und er kann davon ausgehen, dass der Versicherer eine Vertragsstrafe fordert. Diese übersteigt die geplante Prämieneinsparung durch Verschweigen um ein Vielfaches.

Nachmelden – muss das sein?

Unabhängig davon, ob die Kinder den Führerschein mit 17 Jahren oder erst mit 18 oder 19 machen, die Eltern sind gut beraten, den Versicherer davon zeitnah in Kenntnis zu setzen. Andernfalls begehen sie eine sogenannte Obliegenheitsverletzung, die vertragliche Folgen hat.

Eine Nachmeldung sollte auch erfolgen, wenn sich abzeichnet, dass die Fahrleistung im laufenden Versicherungsjahr deutlich von der im Antrag angegebenen Kilometerleistung abweicht. Beinhaltet der Vertrag zusätzlich eine Vollkaskoversicherung, sollte der Versicherer auch informiert werden, wenn sich die Bedingungen für den nächtlichen Abstellplatz geändert haben.

Nachmelden kann auch Vorteile bringen

Ändern sich Sachverhalte, die im Antrag abgefragt wurden, können sich diese auch zum Vorteil des Versicherungsnehmers auswirken.

  • Der jüngste Fahrer feiert seinen 23. Geburtstag. Eine Meldung an den Versicherer führt zu einer Prämienminderung.
  • Nach einem Umzug wird das Fahrzeug nachts nicht mehr auf der Straße, sondern in einer Garage abgestellt. Die Prämie für die Vollkaskoversicherung verringert sich.
  • Der Erwerb einer BahnCard oder ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr senkt den Beitrag ebenfalls.
  • Die Versicherungsnehmer werden Eltern. Leben Kinder unter 15 Jahren im Haushalt, sinkt der Versicherungsbeitrag, da (junge) Eltern statistisch erwiesen vorsichtiger fahren.

Es gibt also gute Gründe, der Autoversicherung Veränderungen anzuzeigen und falsche Angaben zu vermeiden. Rückwirkende Beitragserhöhungen oder gar Vertragsstrafen werden auf der einen Seite vermieden. Auf der anderen Seite kann eine Nachmeldung auch zu Beitragssenkungen führen.