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Vergleichsbeitrag entscheidend: Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Nicht nur bei offensichtlichen Preiserhöhungen haben Autofahrende ein Sonderkündigungsrecht für ihre Kfz-Versicherung. Auch wenn der Beitrag im Folgejahr insgesamt sinkt, kann eine versteckte Erhöhung vorliegen. Dann ist eine Kündigung auch nach dem Stichtag am 30. November möglich. Warum das so ist, wie Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht erkennen und nutzen können, erklären das Vergleichsportal Verivox und der Kündigungsdienst Aboalarm.

Sonderkündigungsrecht bei steigenden Kosten

Steigt die Jahresprämie in der Kfz-Versicherung, greift das Recht auf Sonderkündigung. Es gilt vier Wochen lang, ab dem Tag, an dem die Rechnung zugestellt wird. Zu höheren Kosten kann zum Beispiel führen, dass das Fahrzeug in eine höhere Regional- oder Typklasse eingestuft wird. Eine Erhöhung liegt auch dann vor, wenn sich nur ein Bestandsteil des Vertrages – Kasko oder Haftpflicht – verteuert, während der andere sogar günstiger werden kann.

Versteckte Preiserhöhung, obwohl die Prämie sinkt

In vielen Fällen können Versicherte aber auch kündigen, obwohl der Gesamtbetrag sinkt: „Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft“, so Schütz.

Rechnung prüfen: Entscheidend ist der Vergleichsbeitrag

„Entscheidend hierbei ist der sogenannte Vergleichsbeitrag“, sagt Felix Riesenberg, Pressesprecher des Kündigungsdienstes Aboalarm. „Autofahrer finden diesen in ihrer Rechnung – gesondert für Haftpflicht und Kasko.“ Ist der neue Beitrag für 2022 höher als der Vergleichsbeitrag, handelt es sich um eine Preiserhöhung – selbst wenn die Prämie im Vergleich zu 2021 sogar gesunken ist.

Versicherer sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Mit einem Wechsel sparen Autofahrer oft einige Hundert Euro im Jahr. Das Sparpotenzial zwischen günstigen und mittleren Tarifen liegt laut Verivox bei durchschnittlich 27 Prozent.

Kündigungsdienste machen Kündigung leichter und sicherer

„Autofahrer sollten die Preiserhöhung im Kündigungsschreiben ausdrücklich als Kündigungsgrund nennen“, rät Felix Riesenberg. „Außerdem ist zu beachten, dass bei der Vier-Wochen-Frist immer das Eingangsdatum beim Unternehmen gilt – nicht das Versanddatum.“ Wer sich bei der Sonderkündigung nicht mit Formalitäten und Adresssuche herumschlagen will, findet bei Online-Kündigungsdiensten anwaltlich geprüfte Mustervorlagen zum kostenlosen Download. Versicherte können das fertige Kündigungsschreiben direkt als sicheres Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll versenden lassen und haben so den wichtigen Versandnachweis.