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WLAN-Hotspots: Aus für Störerhaftung vom Bundesrat abgesegnet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu freien WLAN-Hotspots ist geschafft. Nachdem die Novelle den Bundestag passiert hatte, stimmte nun auch der Bundesrat am Freitag dem neuen Telemediengesetz zu. Damit haften Hotspot-Betreiber nicht mehr für Rechtsverletzungen Dritter. Die Debatte zur Abschaffung der Störerhaftung zog sich über sechs Jahre lang.

Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter damit der Vergangenheit an. Cafés, Flughäfen, Restaurants oder Hotels sollen ihren Kunden nun einen Zugang zum Internet bereitstellen können, ohne bei Missbrauch durch ihre Gäste in die Gefahr zu geraten, haftbar gemacht werden zu können.

Kritiker warnen vor Lücke

Kritik kam weiterhin aus einigen Bundesländern. Sie sehen auch in der neuen Fassung der Novelle die Gefahr von Abmahnungen nicht völlig ausgeräumt. Zwar würden private WLAN-Anbieter nun wie Host-Provider angesehen, doch ein Ausschluss von Haftungsansprüchen im Zuge von Unterlassungsansprüchen werde lediglich in einer angefügten Begründung formuliert. Diese sei aber nicht rechtsbindend.

Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde jedoch nicht beschlossen. Dieser Antrag hatte regelmäßige Überprüfungen vorgesehen, ob die verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden. Zusätzlich war gefordert worden, das Gesetz nach einem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneut zu prüfen. Dort soll geklärt werden, ob Sony Music Entertainment von dem Betreiber eines WLAN-Hotspots Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter fordern könne.

Es werde weiterhin zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung ausreiche, teilte etwa die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) mit. "Wenn sich herausstellt, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele nicht erreicht werden können, bedarf es einer weiteren Anpassung des Telemediengesetzes." Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.

Abmahn-Kanzleien auch weiterhin aktiv

Nachdem das neue Gesetz den Bundestag passiert hatte, kündigten einige auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien an, auch künftig bei entsprechenden Verstößen weiterhin Abmahnungen verschicken zu wollen. "Wer jetzt glaubt, dass auch Lieschen Müller sich auf eine vermeintliche Abschaffung der Störerhaftung berufen kann, liegt falsch", sagte Björn Frommer von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer.