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Werbe-E-Mails sind zielgerichteter Eingriff in ein Unternehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Werbe-E-Mails dürfen nicht ohne Weiteres an Unternehmen geschickt werden. Solche unverlangt gegesandte Post kann ein zielgerichteter Eingriff in den Gewerbebetrieb sein und stellt dann mehr als eine bloße Belästigung dar. Für den Betroffenen gebe es daher einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch. Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 23/2006) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Maßgeblich ist demnach, wie viel Zeit und Mühe mit dem Sichten und Lesen der Mails verbunden ist. Außerdem müsse ein eventueller Kostenaufwand wie Telefonkosten und Nutzungsgebühren beachtet werden (Az.: I-15 U 45/06).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Unterlassungsklage einer Rechtsanwaltskanzlei statt. Die Anwälte hatten sich dagegen gewandt, dass ihnen zunehmend Werbe-E-Mails zugegangen waren. Sie sahen darin einen zielgerichteten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit. Das OLG teilte diese Einschätzung. Häufig könnten Geschäftsleute unverlangt zugesandte E-Mails nicht einfach ungelesen löschen. Mit der Sichtung sei ein erheblicher Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.