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Weg für Einführung von Internetsperren für Raubkopierer in Frankreich frei

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Paris - Der Weg für die Einführung von Internetsperren für Raubkopierer ist in Frankreich endgültig frei. Der Verfassungsrat wies Beschwerden der Opposition gegen das Vorhaben der konservativen Regierung zurück, wie er am Donnerstagabend erklärte. So kann ein Richter nach zwei erfolglosen Abmahnungen eine Internetsperre von bis zu einem Jahr verhängen. Die ersten Abmahnungen sollen ab Anfang kommenden Jahres durch eine eigens geschaffene Behörde versendet werden. Darüber hinaus droht Raubkopierern auch eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine zweijährige Gefängnisstrafe.

Die linke Opposition hatte kritisiert, dass nach dem Gesetz auch Anschlussinhaber verurteilt werden können, die gar nicht für Raubkopien verantwortlich sind, weil diese ohne ihr Wissen erfolgten. Zudem warnten sie vor einer "Schnelljustiz", da ähnlich wie bei leichteren Verkehrsdelikten nur ein Richter über die Fälle entscheiden wird. Im Juni hatte der Verfassungsrat auf Antrag der Sozialisten eine erste Variante des Gesetzes noch gekippt. Dieses sah vor, dass die Internetsperre direkt durch eine Behörde verhängt wird. Die Verfassungshüter hielten dafür aber einen richterlichen Beschluss für notwendig.

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy zeigte sich erfreut über das grüne Licht für die Internetsperren. Frankreich verfüge damit über "ein sehr innovatives System, um Urheberrechte zu schützen", erklärte er. Es erlaube einen Schutz von Künstlern, "ohne den Rechten der Konsumenten zu schaden". Im Gegenzug zur verschärften Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie gegenüber Sarkozy verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen. Der Bundesverband der deutschen Musikindustrie (BVMI) hatte das französische Gesetz gegen Internetpiraterie im September als vorbildlich bezeichnet.