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Urteil: Ebay-Vielverkäufer müssen Umsatzsteuer zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

München - Wenn man dauerhaft Gebrauchtwaren auf der Internetplattform Ebay verkauft, kann dies als unternehmerische und damit steuerpflichtige Tätigkeit gewertet werden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 26. April hervor.

Demnach muss Umsatzsteuer zahlen, wer über mehrere Jahre Produkte über das Online-Auktionshaus verkauft und daher nachhaltig und gewerblich handelt (Az.: V R 2/11). Der BFH bestätigt damit ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Ein Ehepaar, das zwischen 2001 und 2005 insgesamt rund 100.000 Euro mit der Versteigerung von gebrauchten Gegenständen wie Briefmarken oder Spielzeug eingenommen hatte, hatte gegen eine Umsatzsteuerforderung seines Finanzamtes in Höhe von über 11.000 Euro geklagt.