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Telekommmunikation: Mehr Rechte für Verbraucher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Verbraucher haben nun mehr Rechte gegenüber den Telekommunikationsanbietern. Den gesetzlichen Neuerungen liegt eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zugrunde, die am Donnerstag in Kraft treten wird. Die neuen Regelungen im Einzelnen:

Unterbrechungsfreier Anbieterwechsel:

Bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetproviders darf der Anschluss höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein.

Rufnummermitnahme:

Eine Mitnahme der bisherigen Rufnummer darf nicht verweigert werden und sie muss beim neuen Anbieter binnen eines Tages geschaltet werden. Beim Mobilfunk ist es nun möglich, die Nummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.

Umzug und Vertragslaufzeit:

Zieht ein Kunde um, darf der Anbieter die Vertragslaufzeit nicht mehr einfach verlängern. Falls die Leistungen am neuen Wohnort nicht erbracht werden können, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei Neuverträgen müssen Telefon- und Internetprovider künftig mindestens einen Tarif mit zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten.

Geschwindigkeit:

Bei Internet über DSL oder Kabel müssen die Anbieter schon vor Vertragsabschluss die am Wohnort erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Bezahlen über die Handyrechnung:

Wer nicht möchte, dass Drittanbieter Internetdienstleistungen über die Handyrechnung abrechnen können, kann das künftig verhindern. Man muss einfach dem Handy-Provider mitteilen, das man so eine Abrechnung nicht wünscht.

Widerspruch bei der Handyrechnung:

Ab sofort können Verbraucher gegen einzelne Posten der Handyrechnung Widerspruch einlegen, ohne gleich eine Anschlusssperre zu riskieren. Bislang war das nur bei Festnetzrechnungen möglich.

Warteschleifen:

Warten bei kostenpflichtigen Servicerufnummern wird kostenlos. In einer Übergangsphase werden zunächst nur die ersten zwei Warteminuten nicht berechnet. Ab Mai 2013 muss dann die gesamte Wartezeit kostenlos sein.

Call-by-Call:

Künftig müssen alle Call-by-Call-Dienstleister zu Beginn des Telefonats den Preis ansagen. Diese Regelung tritt der Bitkom zufolge aber voraussichtlich erst im August in Kraft.