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Telekom rechnet Forderungen des Anbieters Telomax nicht mehr ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Bonn - Die Deutsche Telekom rechnet über ihre Telefonrechnungen in Zukunft keine Forderungen des Anbieters Telomax mehr ab. Das Bonner Unternehmen erwirkte laut eigenen Angaben vom Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen Telomax und wird den Abrechnungsvertrag mit dem Anbieter fristlos kündigen. Anlass zu diesem Schritt seien demnach zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von Telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten.

Telomax bietet nach Angaben auf seiner Internetseite Geschäfts- und Privatkunden auf Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze Lösungen in den Bereichen Sprache, Fax und Daten an. Die Telekom verwies darauf, dass sie durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet sei, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. "Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen", erklärte der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme.

Die Telekom könne Leistungen Dritter nicht prüfen, unterstrich der Konzern. Es gebe dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden habe die Telekom aber bereits im vergangenen Jahr Telomax abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert hätten, keinen Vertrag mit Telomax eingegangen zu sein, habe die Telekom eine einstweilige Verfügung beim Bonner Landgericht beantragen können und somit nun eine Grundlage für die fristlose Kündigung des Vertrags. Gegen die Verfügung des Gerichts kann Telomax noch Rechtsmittel einlegen.

Laut Telekom hatte die Bundesnetzagentur bereits im Dezember ein Abrechnungsverbot für Leistungen von Telomax erlassen - dieses bezog sich demnach aber nur auf bestimmte Artikel-Leistungsnummern, die Telomax damals für die Abrechnung seiner Leistungen genutzt hatte. Telomax änderte nach Telekom-Angaben daraufhin die Artikel-Leistungsnummern und ließ die eigentlich gleichen Leistungen weiterhin abrechnen. Ein weiteres Verbot der Bundesnetzagentur vom 11. Februar sei nun deutlich weitreichender gefasst, teilte der Bonner Konzern mit.