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Telekom muss deutlich auf Geschwindigkeitsdrosselung hinweisen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Das Landgericht Bonn verpflichtet die Deutsche Telekom zu mehr Klarheit bei der Werbung für Internet-Flatrates. Derzeit preist das Unternehmen hohe Übertragungsraten an und lässt Verbraucher nur im Kleingedruckten wissen, dass die Geschwindigkeit ab 100 Gigabyte stark gedrosselt wird.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte, hatten die Verbraucherschützer gegen die Internetwerbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" geklagt. In der Werbung stand erst im Kleingedruckten der Hinweis, dass bei einer Übertragung von mehr als 100 Gigabyte Daten im Monat der Internetzugang auf sechs Megabit pro Sekunde verlangsamt wird.

Diese Information war laut vzbv in einem PDF-Dokument nur umständlich zu finden. Das Landgericht gab dem vzbv recht und untersagte die Werbung als irreführend. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der Geschwindigkeit erfolge, auch nicht nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens. Der Hinweis in der Leistungsbeschreibung sei nicht ausreichend. 

Verbraucher sollten sich beim Abschluss eines DSL-Tarifs generell nicht von den beworbenen Geschwindigkeiten blenden lassen. Denn die tragen meistens den verräterischen Zusatz "bis zu", in der Realität fließen die Daten oft deutlich langsamer. "Schauen Sie in der Leistungsbeschreibung nach, welches Tempo der Anbieter Ihnen wirklich zusichert", rät Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.