Tauschbörse KaZaa in den Niederlanden legal
Stand: 19.12.2003
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Den Haag (dpa) - Die umstrittene Internet-Tauschbörse KaZaa ist in den Niederlanden jetzt nach einem international beispiellosen Gerichturteil legal. KaZaa sei nicht für die Urheberrechtsverstösse verantwortlich, die die Kunden mit Hilfe des Tauschprogramms begingen, entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande am Freitag in Den Haag. Die Richter lehnten es ab, eine entsprechende Klage der mit der deutschen Gema vergleichbaren niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma neu zu verhandeln. Die KaZaa-Internet- Plattform biete lediglich Software für den digitalen Austausch von Dateien, hiess es in der Begründung.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt eine Entscheidung des Amsterdamer Berufungsgerichts vom Febraur 2002, das ein erstinstanzliches Urteil vom November 2001 aufgehoben hatte. Die erste Instanz hatte KaZaa aufgefordert, das Herunterladen seiner Software zu sperren. Die Buma wirft KaZaa vor, "die umfangreichsten Verstösse der Geschichte gegen das Urheberrecht" zu begehen. Über die Tauschbörse werde auch Musik ausgetauscht, die urheberrechtlich geschützt sei, ohne dass um Erlaubnis dazu nachgesucht werde, hiess es.
Wie "heise online" berichtet, hatten die Betreiber der Tauschbörse versucht, Lizenzabkommen abzuschliessen, die Verwertungsgesellschaften hätten sich allerdings aus den Verhandlungen zurückgezogen. Die Musikindustrie ist zuletzt mit spektakulären Prozessen gegen private Nutzer von Internet-Tauschbörsen vorgegangen. Die Branche beklagt Verluste in Millionenhöhe und macht den illegalen Tausch von urheberrechtlich geschützten Titeln im Internet dafür verantwortlich. Der bedeutendste KaZaa-Vorläufer, die amerikanische Internet- Musiktauschbörse Napster mit zeitweise 60 Millionen Nutzern war an Klagen der Industrie wegen der Verletzung von Urheberrechten gescheitert.