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Schnäppchen ersteigern im Internet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

In Internet-Auktionshäusern wie eBay locken Schnäppchen, man sollte jedoch einige Dinge beachten. Der IT-Fachverband Bitkom gibt zehn Tipps für die Teilnahme an Online-Auktionen, mit denen auch Anfängern der Einstieg gelingt, und informiert über die häufigsten Fehler. Die Empfehlungen umfassen den kompletten Verlauf - von der Suche nach dem gewünschten Produkt bis hin zum Widerrufsrecht.

1. Erfolgreich suchen und beobachten

Die Suche über Produktkategorien dauert länger, verschafft aber den besseren Überblick. "Wer genau weiß, was er möchte, ist mit der schnelleren Suchfunktion besser bedient." Schnäppchenjägern rät der Verband, auch nach Schreibfehlern zu suchen. Mit etwas Glück könne man so wenig beachtete Auktionen finden.

2. Warenbeschreibung und Verkäufer prüfen

Hier sollte man besonders darauf achten, wie ausführlich und detailliert die Informationen zu einem Produkt und zu den Lieferbedingungen sind. Wenn ein Angebot lückenhaft oder missverständlich formuliert sei, solle man besser nachfragen. Bei der Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers solle man nicht nur auf den Gesamtwert positiver Bewertungen achten, sondern auch einzelne Kommentare lesen. Bei Angeboten aus dem Ausland muss man bedenken, dass unter Umständen Zollgebühren fällig werden.

3. Preise richtig vergleichen

Nicht jedes Angebot ist günstiger als im Laden oder in Online-Shops, deshalb solle man die Preise immer vergleichen. Dabei müssen auch die Kosten für den Versand mit einkalkuliert werden.

4. Kauf zum Festpreis erwägen

Dies ist dann ratsam, wenn kaum zu erwarten ist, dass man bei einer Versteigerung einen niedrigeren Preis erzielt.

5. Angebote mit Garantien bevorzugen

Bei gebrauchten Produkten sollte man ein Angebot vorziehen, bei dem es noch eine Herstellergarantie oder die gesetzliche Gewährleistung gibt, ­ in der Regel bis zwei Jahre nach dem Erstverkauf. Auch nach weiteren Sicherheiten sollte man Ausschau halten, etwa ein Rücknahmeversprechen oder einen speziellen Käuferschutz, falls die Ware nicht beim Empfänger ankommt.

6. Mit kühlem Kopf bieten

Bei einer Auktionsdauer von drei bis zehn Tagen sollte man nicht zu früh einsteigen - so treibt man nur den Preis in die Höhe. "Wer pokern will und eine schnelle Internetverbindung hat, kann das Gebot erst wenige Sekunden vor dem Ende übertragen." Dabei muss man nicht das eigene Maximalgebot zahlen, sondern nur den Betrag, der alle anderen Gebote übertrifft.

7. Gebote unterwegs abgeben

Mit einem Smartphone kann man sicherstellen, dass man auch unterwegs keine Schlussphase einer Versteigerung verpasst.

8. Sichere Bezahlmethode wählen

Die Überweisung des Kaufbetrags vor der Lieferung stellt hohe Anforderungen an die Seriosität des Verkäufers. "Wer die Wahl hat, sollte andere Verfahren vorziehen, etwa Lastschrift, Kreditkarte oder Nachnahme", empfehlen die Bitkom-Experten. Auch spezielle Online-Bezahldienste wie PayPal seien vorteilhaft.

9. Probleme mit Verkäufern lösen

Bei Unstimmigkeiten nach dem Erhalt der Ware oder bei Problemen mit der Lieferung sollte man höflich beim Verkäufer nachfragen. Wenn dies nicht hilft, kann der Kundenservice der Handelsplattform informiert werden. "Wenn ein größerer Geldverlust droht, sollte im Notfall ein Anwalt eingeschaltet werden".

10. Widerrufsrecht nutzen

Bei gewerblichen Verkäufern haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht und können die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückschicken. Dann muss der Kaufpreis erstattet werden. Bei einem Betrag von mehr als 40 Euro sind auch die Rücksendekosten zu erstatten. Private Verkäufer können ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausschließen.