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Jugendschutz im Web: Ministerin will Gesetz novellieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Nach Ansicht von Familienministerin Kristina Schröder ist der Jugendschutz im Internet nicht ausreichend. Die CDU-Politikerin will eine Neuregelung für das Jugendschutzgesetz durchsetzen. Ziel ist eine bessere Kennzeichnung von Filmen und Spielen im Netz.

"Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden", erklärte Schröder. Sie will nun die Abstimmung mit den beteiligten Ministerien einleiten.
   
Bislang ist nach Angaben des Ministeriums nicht eindeutig geregelt, ob sich die inhaltliche Bewertung von kennzeichnungsfähigen und online vertriebenen Film- oder Spielformaten nach dem Jugendschutzgesetz oder dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder richtet. Durch die geplante Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen demnach alle Anbieter - unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen.

Medienerziehung soll gestärkt werden

Online-Anbieter müssten entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele dann für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um so die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen, erklärte das Ministerium. "Indem wir die bei den Familien anerkannte Alterskennzeichnung für Spiele und Filme auch im Internet ermöglichen, stärken wir die Medienerziehung in den Familien", zeigte sich Schröder überzeugt.
   
Die Selbstkontrollstelle der Computerspielewirtschaft begrüßte den Vorstoß. "Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden", erklärte der Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Felix Falk. So könnten Eltern auch bei komplexen Online-Spielen auf "ein Alterskennzeichen als hilfreiche Unterstützung und wichtige Jugendschutzinformation zurückgreifen."