Internetradio mitschneiden erlaubt - vielfache Weitergabe nicht
Stand: 24.07.2007
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Berlin/Frankfurt/Main (dpa) - Früher saßen Musikfreunde den ganzen Abend vor dem Kassettenrekorder, um den neuesten Hit auf Band mitzuschneiden. Heute können sie per Software problemlos Internetsender aus der ganzen Welt aufzeichnen und diese auf dem Rechner oder MP3-Spieler hören. An der rechtlichen Situation für das Anfertigen von Kopien hat sich allerdings nichts geändert. Auch hier ist nicht alles, was möglich ist, auch erlaubt.
Eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs habe festgeschrieben, dass zum eigenen Gebrauch bis zu sieben Kopien zulässig seien - andere Juristen sähen die zulässige Zahl aber geringer, erläuterte Lapp, der als Anwalt in Frankfurt eine Kanzlei betreibt. Eine genaue Zahl lasse sich daher nicht angeben.
Nicht zulässig ist in der Regel die Weitergabe von Kopien an Freunde und Bekannte. "Eine Weitergabe an Lebenspartner im eigenen Haushalt, möglicherweise auch noch innerhalb der WG, kann in Ordnung sein - je nach der Zahl der Kopien", sagte Lapp. Das Vervielfältigen für Freunde und Bekannte außerhalb der eigenen vier Wände sei es schon nicht mehr.
Nicht zulässig ist in jedem Fall auch der Umgang mit Musik aus illegalen Tauschbörsen - schon die einzelne Kopie sei da verboten. Außerdem sei zwar das Verlinken von Internetradios auf der persönlichen Homepage erlaubt. Das Aufzeichnen von Live-Streams und das Einstellen derselben auf der eigenen Seite ist es dagegen nicht.