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Internet für alle: Das WLAN mit anderen Surfern teilen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Internetzugänge werden immer schneller. Das ist schön, bedeutet aber auch, dass die Bandbreite oft so üppig ist, dass sie außer beim Streamen von Filmen oder bei Onlinespielen kaum genutzt wird. Warum also den WLAN-Anschluss nicht mit anderen Nutzern teilen? Wer sein WLAN teilen will, hat theoretisch zahlreiche Möglichkeiten. Er kann das Passwort in der Familie oder der WG auf den Router schreiben, es in größeren Mietshäusern an den Nachbarn weitergeben oder sein drahtloses Netz gleich unverschlüsselt lassen.

Eines kann man bei all diesen Möglichkeiten aber nicht in jedem Fall: Feststellen, wer gerade das eigene WLAN nutzt. "Eine Identifizierung ist technisch unmöglich und wäre außerdem illegal, weil sie gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt", sagt Jürgen Neumann vom Förderverein freie Netzwerke, der sich für offene Drahtlosnetze einsetzt. Gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen den Angaben nach sogar schon Internetcafés, die den Personalausweis von Nutzern kopieren.

Den WLAN-Zugang unverschlüsselt zu lassen, ist daher keine gute Idee. Denn auch wenn man die Mitnutzer nicht identifizieren kann, ist man trotzdem für ihre Taten verantwortlich. In Deutschland gibt es das juristische Konzept der Störerhaftung: Wer sein WLAN mit Unbekannten teilt, haftet, wenn diese es für illegale Downloads nutzen. Das gilt sogar schon, wenn man es Hackern nur zu einfach macht und etwa den eigenen Namen oder "12345" als Passwort wählt, warnt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff.

Die Konsequenz ist in der Regel eine Abmahnung, erklärt Auer-Reinsdorff, beim Deutschen Anwaltverein (DAV) Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie: "Dann muss ich als Anschlussinhaber nachweisen, dass ich es nicht gewesen bin, beispielsweise, weil ich in der fraglichen Zeit im Urlaub war, und dass mein WLAN hinreichend gesichert war."

Wer in einer WG wohnt, dürfe sein Passwort mit den anderen Bewohnern teilten, so die Rechtsexpertin. "Wenn es keine früheren Vorfälle dieser Art gab, bin ich nicht aufsichtspflichtig gegenüber meinen Mitbewohnern, muss sie also nicht über Urheberrechte belehren", sagt sie. "Ich trage aber das Risiko, für deren Handeln verantwortlich gemacht zu werden." Anders ist der Fall nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur bei Lebenspartnern oder volljährigen Kindern: Hier haftet der Anschlussinhaber nur für illegale Downloads anderer, wenn er eindeutige Anzeichen dafür ignoriert hat.

Angst vor der Störerhaftung ist aber kein Grund, das Netz nicht zu teilen, sagt Freifunk-Kämpfer Jürgen Neumann. Es gebe zwei völlig legale Wege, diese zu umgehen: "Man kann den Datenverkehr ins Ausland umleiten, wo es keine Störerhaftung gibt, oder selbst zum Internet-Provider werden." Anbieter von Telekommunikationsdiensten seien durch das sogenannte Providerprivileg weitgehend von der Störerhaftung befreit.

Neumanns Verein steht hinter der Initiative Freifunk, deren Mitglieder seit Jahren offene WLAN-Netze einrichten und miteinander verbinden. Lokale Gruppen in ganz Deutschland helfen beim Einstieg, "denn für Laien ist das zu komplex", so Neumann. Konkret kauft sich der neue Teilnehmer einen zweiten Router. Die Freifunker empfehlen auf ihrer Seite bestimmte Modelle, die nicht mehr als 20 Euro kosten müssen und bei denen sich die Firmware leichter ersetzen lässt.

Bei den Routern, die von den Providern zur Verfügung gestellt werden, ist das nicht so einfach, sagt Neumann. "Die betreiben teilweise einen ziemlichen Aufwand, um uns auszusperren." Für den Nutzer hat das aber auch einen sehr praktischen Vorteil: "Ich kann den zusätzlichen Router einfach rausziehen, dann gibt es keinen Freifunk ehr, und ich kann weiter ins Internet über den Router den Providers."

Ob das eigene WLAN dadurch langsamer wird, hat jeder selbst in der Hand: "Man kann die Bandbreite limitieren", erläutert das Vorstandsmitglied. "Ich kann also 100 Prozent zur Verfügung stellen, wenn ich nicht zu Hause bin, und 10 Prozent, wenn ich gerade größere Datenmengen downloade."

Auch große kommerzielle Provider haben das Teilen des Internetzugangs als Geschäftsmodell entdeckt: "WLAN to go" heißt das Angebot der Telekom in Kooperation mit dem spanischen Unternehmen Fon, "Homespot" das Pendant von Kabel Deutschland. Das Prinzip ist simpel: Wer Kunde der Anbieter ist, kann seinen WLAN-Zugang teilen und dafür unterwegs die Zugänge aller anderen Teilnehmer nutzen, zum Beispiel mit dem Smartphone. Die Verbindung wird nach Angaben der Unternehmen nicht langsamer, da die Provider entweder zusätzliche Bandbreite zur Verfügung stellen oder den Daten des Netzeigentümers Priorität einräumen. Bei der Telekom muss dafür allerdings ein neuer, kostenpflichtiger Router angeschafft werden.

"Diese kommerziellen Angebote sind kein Gegensatz zu unserem Netzwerk, ich würde sie auch nutzen", sagt Freifunker Neumann. Es gebe aber große Unterschiede zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten: "Am Brandenburger Tor drängeln sich alle, wir unterstützen die Leute auch in Gegenden, wo niemand ist." Außerdem sei der freie Frequenzbereich in den Zentren begrenzt: "Je mehr Access Points rumfunken, desto schlechter wird der Empfang für alle", warnt Neumann.

Theoretisch können Verbraucher mit einem geteilten WLAN sogar Geld verdienen. Das geht ganz simpel, wenn man vom Nachbarn zum Beispiel fünf Euro monatlich für die Mitnutzung kassiert. Es gibt aber auch kommerzielle Angebote für Privatpersonen, die ursprünglich für Hotels oder Cafés entwickelt wurden.

Beim Anbieter Sofanet ist ein DSL-Anschluss der Deutschen Telekom Voraussetzung, beim Konkurrenten Hotsplots kann der Zugang zum Internet über einen beliebigen Provider erfolgen. Beide Anbieter stellen dann kostenlos eine Software zur Verfügung, mit der man sein WLAN gegen Geld mit Nachbarn oder Mitbewohnern teilen kann. Die Preise variieren nach Nutzungsdauer und Übertragungsvolumen. Und weil sich die Mitnutzer anmelden müssen, ist sogar gewährleistet, dass sie bei Urheberrechtsverstößen identifiziert werden können.