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HTC darf Handys mit UMTS zunächst weiter anbieten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Der Handyhersteller HTC hat trotz eines schwelenden Patentstreits einen Verkaufsstopp für seine Geräte mit UMTS-Technologie zunächst abwenden können. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzte die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung bis zum Ende des Hauptverfahrens aus. HTC muss laut dem der dpa vorliegenden Gerichtsbeschluss aber eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Der Münchner Patentverwalter IPCom wirft dem Unternehmen aus Taiwan Patentrechtsverletzungen vor und will daher den weiteren Vertrieb der Geräte auf dem deutschen Markt verhindern. Davon betroffen sind auch Telefone mit dem Google-Betriebssystem Android wie das G1 und das HTC Magic.

IPCom hatte im Februar vor dem Landgericht Mannheim eine Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von UMTS-fähigen Handys von HTC erwirkt und Schadenersatz geltend gemacht (Aktenzeichen 7 O 94/08). Die Kontrahenten streiten sich zum einen über die Höhe der Lizenzzahlungen. Zum anderen stellt HTC auch die Gültigkeit der Patente infrage.

Zum Verfahren selbst äußerte sich das Gericht zurückhaltend. Das Berufungsverfahren sei "nicht ohne Erfolgsaussichten", allerdings neige der Senat "vorläufig" dazu, den Beschluss des Landgerichts Mannheim zu bestätigen. Bei der Aufhebung der Vollstreckung wägte der zuständige Senat zwischen den Interessen der beiden Parteien ab.

IPCom verkaufe als Patentverwerter keine eigenen Geräte und müsse daher auch nicht seine Marktposition gegen einen Rivalen schützen. Dagegen würde ein Verkaufsstopp HTC einen erheblichen Schaden zufügen, da laut Unternehmensangaben 85 Prozent aller Geräte mit UMTS-Technologie ausgestattet seien und damit mindestens 136 der 160 bis 200 Millionen Euro Jahresumsatz auf dieses Segment entfielen. Mögliche Schadenersatzansprüche könne IPCom auch nach dem für März avisierten Abschluss des Verfahrens durchsetzen.