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Ebay-Ware: Käufer darf Annahme nicht einfach verweigern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover - Wer bei Online-Marktplätzen wie Ebay bestellt hat, darf bei Lieferung der Ware nicht einfach die Annahme verweigern. Das Zurückweisen einer Sendung gelte nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies berichtet die Computerzeitschrift "c't" (Ausgabe 16/2011). Das gelte vor allem bei Waren, die per Nachnahme bezahlt werden sollten. Stattdessen handele sich der Käufer lediglich zusätzliche Kosten ein, da ihm der Verkäufer unter anderem das Porto für erneute Zustellversuche in Rechnung stellen kann.

Nimmt der Käufer die Ware wiederholt nicht an, kann sie der Verkäufer aber auch nicht einfach anderweitig verwenden. Zuvor muss er gegenüber dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.