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Drohnen in der Freizeit: Darauf müssen Hobbypiloten achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ferngesteuerte Drohnen werden immer mehr zum Freizeispaß. Doch dem Einsatz der Geräte sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Einige wichtige Regeln sollten daher alle kennen und befolgen. Und für den Fall des Absturzes eines der häufig als Drohnen bezeichneten Multikopter müssen Piloten Vorsorge treffen.

Brauchen Hobbypiloten eine Lizenz zum Drohnenfliegen?

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Drohne privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt, erklärt die Deutsche Flugsicherung (DFS). Gewerbliche Nutzer brauchen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen 5 und 25 Kilogramm ist eine Einzelerlaubnis nötig.

Wo ist der Drohnenflug erlaubt? Und wo nicht?

Grundsätzlich überall, wo dadurch niemand gefährdet wird bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern. Manche Städte verbieten allerdings den Flug über bewohntem Gebiet. Absolute Tabuzonen sind die Kontrollzonen der Flughäfen, sagt Ute Otterbein von der DFS. Sie erstrecken sich in einem Radius von bis zu 1,5 Kilometer um Flughäfen herum. Wer hier fliegen will, muss sich beim Tower anmelden. Abstand halten müssen Piloten von Menschenansammlungen, befahrenen Straßen Industrieanlagen, Militäreinrichtungen oder Unglücksstellen. Privatgrundstücke sind auch eine Tabuzone. Regelmäßige Überflüge sind verboten.

Welche Sicherheitsregeln muss ich befolgen?

Grundsätzlich dürfen Drohnen nur "auf Sicht" geflogen werden, also im Umkreis von rund 100 Metern um den Piloten und bis zu einer Flughöhe von 100 Metern.

Wer zahlt, wenn es zum Unfall kommt?

Wenn die Drohne beim Absturz Menschen verletzt oder Schäden anrichtet, springt die Privathaftpflicht nicht in jedem Fall ein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es gibt aber spezielle Drohnenversicherungen, die Modellflugzeuge, Multikopter und andere Fluggeräte abdecken.