Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

De-Mail:1&1 gewinnt Rechtsstreit gegen die Deutsche Post

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Köln - Laut einem Urteil des Landesgerichts Köln muss die Deutsche Post ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts hat am Donnerstag einer Klage der 1&1 Internet AG stattgegeben. Dies teilte Gerichtssprecher Dirk Eßer mit. Demnach darf die Deutsche Post ihr Postident-Verfahren dem Konkurrenten nicht vorenthalten. (Aktenzeichen 88 O 49/10)

Das Verfahren wird genutzt für die sogenannte De-Mail, ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität.

Sowohl die Deutsche Post mit ihrem Produkt E-Postbrief als auch die zur United-Internet-Gruppe gehörende 1&1 Internet AG mit den Marken GMX und web.de sowie andere Unternehmen wie die Deutsche Telekom haben De-Mail-Angebote entwickelt. Der Versand von De-Mails verspricht hohe Gewinne - die Deutsche Post berechnet jede Übermittlung einer sicheren Mail mit 55 Cent, dem gleichen Betrag wie beim Briefporto.

Nach der Entwicklung der De-Mail-Angebote hatte die Deutsche Post einen Vertrag mit 1&1 zur Nutzung der Postident-Dienste zum Jahresende 2010 gekündigt. Das Gericht erkannte in der Verweigerung der Postident-Nutzung den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung für diese Art von Dienstleistung. "Der Einsatz von Marktmacht, um sich einen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffen, widerspricht dem Ziel eines freien Wettbewerbs", heißt es in dem Urteil.

Dieses erstreckt sich auf die beiden Postident-Verfahren Basic und Comfort. Bei Basic wird die Identität des Kunden mit der Vorlage des Personalausweises in der Postfiliale nachgewiesen. Bei Comfort erfolgt die Identifizierung mit der Übergabe eines Briefes und der Identifizierung durch den Zusteller. Das Gericht folgte nicht den Argumenten der Post, die auf Ausweichmöglichkeiten bei der Identifizierung hingewiesen hatte.

Ein Sprecher der Deutschen Post AG sagte, das Urteil werde sehr genau geprüft. Danach werde entschieden, ob Rechtsmittel dagegen eingelegt würden. Das Unternehmen kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Der Geschäftsführer von web.de und GMX, Jan Oetjen, begrüßte das Urteil und erklärte, die Post sollte "ihre Stellung im Postident-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen."

Für den E-Postbrief der Deutschen Post haben sich nach Angaben des Unternehmens bisher mehr als eine Million Kunden registrieren lassen. Bei web.de und GMX haben sich mehr als 800.000 Nutzer eine eigene De-Mail-Adresse registrieren lassen. Die Identifizierung soll beginnen, sobald das bereits vom Bundestag verabschiedete De-Mail-Gesetz in Kraft getreten ist.