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Datenschutz "auf einem hohen Niveau" in Europa gefordert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Frankfurt - Nach Ansicht von Datenschützern können für die Pannen bei der Verfolgung rechtsextremistischer Terroristen nicht angeblich überzogene Datenschutzanforderungen verantwortlich gemacht werden. Bereits jetzt hätten die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse zum Informationsaustausch, teilten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Donnerstag nach einer Konferenz in Frankfurt (Oder) mit. Sie sprachen sich außerdem für eine Harmonisierung des Datenschutzes in Europa "auf einem hohen Niveau" aus.

Bei einer Reform der deutschen Sicherheitsbehörden dürfe der Datenschutz nicht auf der Strecke bleiben, hieß es weiter. Insbesondere das Gebot der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz sowie eine effektive Kontrolle der Nachrichtendienste müssten gewährleistet sein. Die Datenschützer forderten Bundes- und Landesregierungen auf, vor einer Reform die Befugnisse und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden vor dem Hintergrund der aufgetretenen Probleme zu überprüfen. Dabei müsse in datenschutzrechtlicher Hinsicht geklärt werden, ob bestehende Vorschriften richtig angewandt wurden.

Ausnahmen für Wirtschaft abgelehnt

Bei der von der EU-Kommission angestrebten Harmonisierung des Datenschutzes auf europäischer Ebene sprechen sich die Datenschutzbeauftragten gegen Ausnahmen für die Wirtschaft aus. Personenbezogene Daten dürften nur verarbeitet werden, wenn dies durch eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung des Betroffenen legitimiert sei. Es gebe keine "belanglosen Daten", sagte die oberste Brandenburger Datenschützerin Dagmar Hartge.

Sinnvoll seien auch Mindestanforderungen für den europaweiten Datenschutz von Beschäftigten in Unternehmen sowie für die internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Das sei wichtig, weil sich Sicherheitsbehörden über Grenzen hinweg austauschten, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass hierzulande geschützte Daten im Ausland einem geringeren Schutz unterlägen.

Die Datenschützer äußerten auch Bedenken zur Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken. Sie forderten, Fahndungsdaten nur auf den Websites der Polizei zu veröffentlichen. Hintergrund sei, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz mit "gravierenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte" einhergehe, sagte Hartge. Daten im Internet seien zudem schwer zu löschen.

Kritik an Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken

Die Datenschutzbeauftragten kritisierten zudem die Pflicht, dass sich Nutzer einiger sozialer Netzwerke mit Klarnamen anmelden müssen. Das verstoße gegen deutsche Rechtsvorschriften. Das Problem sei, dass Nutzer damit dem Unternehmen ihre Daten frei Haus lieferten und auch öffentliche Stellen selbst im Ausland darauf zurückgreifen könnten, erläuterte Schaar: "Das sehen wir als Datenschützer kritisch." Es bestehe zudem die Gefahr, durch einen zufälligen Kontakt im Internet in die Anti-Terror-Datei zu kommen. Die Netzwerke wurden daher aufgefordert, auch Pseudonyme zuzulassen.

Die Datenschützer forderten zudem, dass Meldebehörden elektronische Daten an Religionsgemeinschaften sowie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nur in ausreichend verschlüsselter Form übermitteln dürfen. Das sei besonders wichtig, weil mit der Rundfunkbeitragsreform ab 2013 große Mengen an Daten an die GEZ übermittelt werden müssten.