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Call-by-Call: nur tagesaktuellen Preislisten vertrauen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nutzer der Call-by-Call-Sparvorwahlen sollten sich beim Telefonieren immer nur auf tagesaktuelle Tariflisten verlassen. Preistabellen auszuschneiden oder auszudrucken bringt gar nichts, weil sich die Preise sehr häufig ändern und unter anderem von der Tageszeit oder dem Wochentag abhängig sein können. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Seit Anfang August sind die Anbieter verpflichtet, vor Gesprächsbeginn den Minuten- oder Einheitenpreis anzusagen. Bei unerwartet hohen Preisen oder fehlender Tarifansage legt man am besten gleich auf - auch wenn Anbieter, die die Ansage versäumen, das folgende Gespräch nicht berechnen dürfen.

In jedem Fall sollten Verbraucher mit Telekom-Anschluss, die Call-by-Call nutzen können, die Telefonrechnung jeden Monat besonders gründlich prüfen. Dort tauchen die Sparvorwahl-Gespräche unter der Rubrik "Verbindungsentgelte anderer Anbieter" auf. So lässt sich kontrollieren, ob das jeweilige Gespräch gemäß der Preisansage abgerechnet wurde. Ist dies nicht der Fall, können Rechnungsposten binnen acht Wochen gegenüber dem Call-by-Call-Anbieter beanstandet werden, raten die Verbraucherschützer. Im Streitfall müsse dieser beweisen, dass er den Minutenpreis korrekt angesagt hat.