Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundestag will über gesetzliche Grundlage für De-Mail abstimmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - "Die bisherige E-Mail ist wie eine Postkarte, die Sie ans Brett hängen, mit dem Text nach außen", erklärt der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger. Mit der De-Mail hingegen sollen E-Mails so sicher werden wie ein fest zugeklebter Brief. Der Bundestag stimmt am Donnerstag über die gesetzliche Grundlage dafür ab. Internet-Experten kritisieren jedoch Details der technischen Umsetzung.

Im Gegensatz zur normalen E-Mail wird die De-Mail über verschlüsselte Kanäle versandt. Dabei sollen Empfänger und Absender eindeutig identifizierbar sein. Zudem kann der Eingang einer Nachricht beim Empfänger wie bei einem Einschreiben nachgewiesen werden.

Strittige Fragen wurden beantwortet

Das De-Mail-Gesetz legt einheitliche Anforderungen für diese Art der elektronischen Kommunikation fest und regelt die Zulassung der privaten Anbieter unter Mitwirkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI). In zwei strittigen Fragen wurde zum einen beschlossen, dass die Anbieter freie Hand haben sollen, wie sie die Domain - also den zentralen Bestandteil der Adressen hinter dem individuellen Namen des Nutzers - bezeichnen wollen. Zum anderen bleibt es dabei, dass nur der Transport der Sendungen verschlüsselt wird.

Der Gesetzgeber habe im De-Mail-Gesetz auf die Forderung nach einer umfassenden Verschlüsselung auf dem gesamten Weg vom Absender zum Empfänger (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung) verzichtet, weil dies bereits im Signaturgesetz geregelt sei, sagte der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP). Wenn es um besonders vertrauliche Daten gehe, könne die umfassende Verschlüsselung bei De-Mail als zusätzliche Option genutzt werden. Auf die generelle Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung sei auch verzichtet worden, um den Bürgern einen besonders einfachen Weg für die gesicherte Kommunikation zu ermöglichen.

Chaos Computer Club kritisiert Entwurf

Unter anderem deswegen wird der Gesetzentwurf vom Chaos Computer Club (CCC) aber abgelehnt. "Gerade vor dem Hintergrund, dass De-Mail für sensible Kommunikation mit Behörden genutzt werden soll, wäre die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine zwingende Voraussetzung", erklärte die Organisation.

Das Gesetz sei im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sagte Binninger, stehe dort aber am 18. März auf der Tagesordnung. Mit dem Inkrafttreten könne dann schon im April gerechnet werden. Zu den zusätzlich für den Versand einer De-Mail erhobenen Kosten macht das Gesetz keine Vorgaben. "Das wird der Wettbewerb regeln", sagte Binninger.

De-Mail verspricht erhebliche Kosteneinsparungen

Von den jährlich 17 bis 18 Milliarden Briefsendungen in Deutschland könnten mehrere Milliarden mit De-Mail abgewickelt werden, erklärte Binninger. Unternehmen und Behörden, so die Erwartung der Befürworter, könnten auf diese Weise erhebliche Kosten sparen.

Nach dem De-Mail-Gesetz ist bis Ende des Jahres noch ein E-Government-Gesetz für die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen in Regierung und Verwaltung geplant. "Wir wollen das Tempo hoch halten, dass wir nicht nur von E-Government reden, sondern auch mehr Nutzen für die Bürger schaffen", sagte Binninger.