Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

BGH vor Grundsatzentscheidung - Wer haftet für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, wer im Falle eines Missbrauchs offener WLAN-Anschlüsse haftet. Clevere Computerkids kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per WLAN. Weil der Nachbar diese Verbindung nicht gesichert hat, kann jeder, der sich auskennt, über diese Verbindung ebenfalls ins Internet und Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registiert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn. Der BGH prüft, ob ahnungslose WLAN-Nutzer für solche Schäden haften müssen, und wird ein Grundsatzurteil fällen.

Der aktuell vom BGH geprüfte Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge "in großem Stil per Internet möglich" sind: Einem technisch ahnungslosen WLAN-Nutzer flattert ein Brief ins Haus, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert werden, weil er den Musiktitel "Sommer unseres Lebens" illegal aus dem Internet runtergeladen haben soll. Im späteren Gerichtsprozess wird klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter muss seinen nicht abgesicherten WLAN-Anschluss für die Urheberrechtsverletzung genutzt haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird. Weil sie ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht möglich ist, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der WLAN-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest.