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Aus Späh- wird Spaltsoftware: Diskussionen um Bundestrojaner

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | dapd

Berlin - Einen Tag nach seinem Bekanntwerden sorgt der Bundestrojaner für jede Menge Diskussionen. Vor allem Union und FDP sind sich uneins, ob die staatliche Spähsoftware rechtmäßig ist. Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen stärkeren Schutz der Privatsphäre forderte, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Trojaner-Einsatz als völlig gerechtfertigt.

Mit dem sogenannten Staatstrojaner kann nach Angaben des Chaos Computer Clubs (CCC) nicht nur die Kommunikation überwacht, sondern der Computer komplett ferngesteuert werden. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung rechtswidrig. Als erstes Bundesland musste Bayern einräumen, den Staatstrojaner verwendet zu haben. Dabei blieb allerdings offen, welche Aktionen mit dem Programm im einzelnen ausgeführt wurden.

Klare Trojaner-Einsatzregeln gefordert

Leutheusser-Schnarrenebrger sagte dem Düsseldorfer "Handelsblatt": "Der Bürger muss durch strikte staatliche Kontrollmechanismen vor Ausschnüffelei geschützt werden - im öffentlichen wie auch im privaten Bereich." Bund und Länder müssten den Einsatz des Trojaners gemeinsam aufklären.

Uhl sagte, wer wie Leutheusser-Schnarrenberger den Strafverfolgungsbehörden präzise Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit verweigere, dürfe sich nicht darüber beklagen, dass die Ermittler tatsächlich fehlende Regelungen angeblich nicht beachteten. Alle Bundes- und Landesbehörden brauchten klare Einsatzregeln, sagte Uhl der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Herrmann erkennt keine Gesetzesverstöße

Herrmann sagte, er könne nicht erkennen, dass die bayerische Polizei und die Justiz gegen Gesetze verstoßen hätten. "Es geht um Maßnahmen, die in der Strafprozessordnung des Bundes klar geregelt sind und die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat", sagte er der "Passauer Neuen Presse".

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf Bayern: "Wenn nur die Hälfte dessen stimmt, was berichtet wurde, dann wackelt die Wand."

Gewerkschaften fordern klare Regeln

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, sagte der "Leipziger Volkszeitung", die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass sich die Behörden an die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Regeln halten. "Bevor wir als Polizei derartige Untersuchungen anlaufen lassen, müssen wir sicher wissen, dass Staatsanwaltschaften und Richter befähigt sind, die Zulässigkeit der eingesetzten Methoden zu beurteilen", sagte er.

Die Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte einen Software-TÜV für behördliche Spionageprogramme. Künftig dürften die Sicherheitsbehörden nur noch Programme verwenden, die unabhängige Experten eingehend geprüft und freigegeben hätten", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Union schimpft auf Computer Club

CCC-Sprecher Frank Rieger, forderte einen präzisen Katalog zugelassener Ermittlungsprogramme, ohne Unschärfen und Grauzonen. Allerdings lasse sich nur schwer nachweisen, dass ein Programm nicht missbraucht werden könne. "Denn man kann nur sehr schwer nachweisen, dass Software eine bestimmte Funktion nicht hat", sagte er der Zeitung "Die Welt".

Unions-Bundestagsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warf dem CCC vor, die Sicherheitsbehörden des Bundes leichtfertig unter Generalverdacht gestellt zu haben. Bisher gebe es keinerlei Belege dafür, dass die analysierte Software tatsächlich illegal eingesetzt worden sei, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".