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Abmahnfalle für Online-Vielverkäufer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer regelmäßig und viel im Internet versteigert oder verkauft, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden, selbst wenn gar kein Gewinn erzielt wird. Darauf macht der IT-Branchenverband Bitkom aufmerksam. Deshalb sollten Privatpersonen nicht mehrere Dutzend Artikel gleichzeitig online verkaufen, sondern die Angebote auf einen längeren Zeitraum verteilen.

Sonst drohen Abmahnungen von anderen Händlern wegen Wettbewerbsverzerrung und Steuernachforderungen vom Finanzamt. In diese Falle könnten Privatpersonen leicht geraten, wenn sie einen Haushalt auflösen oder den Dachboden entrümpeln und alle Gegenstände gleichzeitig zum Verkauf anbieten.

Wer eine Abmahnung erhält, muss vor allem eins: reagieren. Sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung), und die Auseinandersetzung wird teuer. Liegt eine Abmahnung in der Post, sollte man den Angaben zufolge am besten einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder sogar völlig unbegründet sein.