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Ab 2009 haben Schnurlostelefone nach CT-Standard ausgefunkt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Am 31. Dezember 2008 kommt für schnurlose Telefone, die nach den alten Standards CT1+ und CT2 arbeiten, das Ende. Zu diesem Datum läuft deren Zulassung aus. Hintergrund des Verbots ist, dass die entsprechenden Zulassungen seinerzeit begrenzt erteilt wurden. Die von CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen werden in Zukunft von anderen Geräten genutzt: CT1+ soll europaweit für den Mobilfunk und CT2 für andere Funkanwendungen eingesetzt werden. Darüber dürften sich viele Verbraucher ärgern, zumal das Verbot auch für Geräte gilt, die voll funktionsfähig sind.

Wer nach dem 31. Dezember noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses könne sich zusammen mit den Kosten für den Entstörungseinsatz der Bundesnetzagentur auf mehrere Hundert Euro summieren, so ein Sprecher der Behörde. Angaben über Bußgelder von bis zu 1600 Euro - wie sie in jüngster Zeit durch die Medien geisterten - stimmten jedoch nicht.

Eine Art Schonfrist für Verbraucher, die von dem Verbot nichts mitbekommen haben und daher ihr CT-Telefon weiter verwenden, gibt es nicht. Dennoch könnte in dieser Sache Unwissenheit vor Strafe schützen: "Wir sehen uns jeden Einzelfall genau an", sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur.

Laut dem Branchenverband BITKOM in Berlin sind in Deutschland noch viele CT1+-Telefone in Betrieb. Sie würden sogar noch verkauft. Manche Händler versuchten entsprechende Geräte an den Kunden zu bringen, indem sie Angst vor Elektrosmog schüren: Die analogen CT1+-Geräte senden nämlich anders als Telefone nach dem neueren DECT-Standard nicht im Stand-by-Betrieb, also nicht permanent. Doch zum einen ist wissenschaftlich nicht bewiesen, dass DECT-Telefone durch ihre Strahlung gesundheitlichen Schaden anrichten. Zum anderen steigt die Zahl von DECT-Geräten mit sogenanntem Eco-Modus, der die Strahlung stark reduziert.