Vergleich von Telefonanbietern wird einfacher
Stand: 02.06.2017
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Berlin – Seit 1. Juni können sich Verbraucher schon vor Vertragsschluss über die wichtigsten Details eines Festnetz- oder Mobilfunkvertrags informieren. Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Diese Angaben sind Pflicht.
Anbieter müssen jetzt wichtige Rahmendaten zu ihrem Festnetz- oder Mobilfunkvertrag auf einem Formblatt auflisten - dem Produktinformationsblatt. Darauf weist die "Finanztest" hin (Ausgabe 6/2017).
Diese Angaben sind Pflicht
Dazu gehören Angaben wie Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen und - ganz wichtig - Informationen zu Kündigungsfristen. Auch Angaben zur maximalen Datenübertragungsgeschwindigkeit sind aufgelistet, und zwar über Download und Upload von Daten. Gibt es ein monatliches Datenvolumen, muss auch die Geschwindigkeit nach Erreichen der Drosselungsgrenze angegeben sein, ebenso wie Dienste, deren Datenverbrauch nicht vom Monatsvolumen abgezogen wird.
Vergleichen wird einfacher
Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Dieses Regelwerk wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juni 2017 in Kraft. Die Verordnung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Bislang schreiben Mobilfunkanbieter wichtige Details ihrer Tarife gern ins Kleingedruckte, wo man sie sich erst mühsam zusammensuchen muss.
Transparenzverordnung stärkt Verbraucherrechte
Ebenfalls neu: Mobilfunkkunden müssen nun tagesaktuell ihr verbrauchtes Datenvolumen einsehen können. Und sie müssen per App oder Kundenportal in der Lage sein, eine monatliche Kostenobergrenze festzulegen. Die Anbieter müssen bei ungewöhnlich hohem Datenverbrauch nun außerdem warnen.
Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember 2017 müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.