Urteil: Handy am Lenkrad auch als Navigationsgerät verboten
Stand: 18.09.2008
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Köln (dpa) - Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt auch nicht zur Navigation in die Hand nehmen. Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden (Az.: 81 Ss-OWi 49/08), worauf die ARAG-Rechtsschutzversicherung am Donnerstag hinwies. Der Gesetzgeber habe praktisch jegliche Nutzung am Steuer verboten, dazu zähle auch der Einsatz zur Navigation, befanden die Richter.