Wo finde ich meinen Gaszähler und die Zählernummer?
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Gasrechnung. Sie ist auch direkt auf dem Gaszähler angebracht. Wenn sich der Gaszähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler auch dort nicht finden, fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
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So haben wir gerechnet
Wohnort: Großniedesheim, 67259
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex B, Kosten im ersten Jahr: 1.330,93 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.749,76 Euro
Einsparung: 1.418,83 Euro
(Stand: 25.04.2024) -
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
In den allermeisten Fällen geht der Anbieterwechsel reibungslos vor sich. Doch manchmal dauert es länger. Die Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind meistens:
- fehlende Daten
- noch andauernde Vertragslaufzeit beim alten Versorger
- Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger
Wenn Sie über Verivox wechseln, helfen wir Ihnen gerne, wenn es zu Verzögerungen kommt oder noch Klärungsbedarf besteht. Wir setzen uns für die schnellstmögliche Bearbeitung ein und sorgen dafür, dass Sie so bald wie möglich sparen.
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Wenn der neue Versorger eine Vertragsbestätigung geschickt hat, die Belieferung aber dennoch nicht aufnimmt, sollte das Unternehmen mit Fristsetzung dazu aufgefordert werden, der Lieferverpflichtung nachzukommen. Hält der Versorger diese Verpflichtung nicht ein, kann gekündigt werden. Wurde ein fester Lieferbeginn zugesagt, aber nicht eingehalten, kann möglicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob dies für den Einzelfall zutrifft, muss sorgfältig geprüft werden. Verivox empfiehlt in diesem Fall, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.
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Nein, allerdings können Sie sich als Mieter auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen.