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Versorger blockieren Rückzahlungen an Gaskunden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Mainz - Viele Gasversorger sperren sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern gegen berechtigte Rückzahlungsforderungen ihrer  Kunden. Damit ignorierten die Versorger die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu sogenannten Sonderverträgen, kritisierte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Mainz.

Viele Gasversorger teilten den Kunden lapidar mit, dass ein entsprechendes BGH-Urteil für sie nicht gelte. Dabei hätten viele Preiserhöhungen in der Vergangenheit "auf Grundlage unwirksamer Geschäftsbedingungen stattgefunden", unterstrich die Verbraucherzentrale.

In seinem verbraucherfreundlichen Urteil vom 31. Juli hatte der BGH bestimmte Klauseln zur Preisanpassung für unzulässig erklärt. Betroffen sind Verträge für Sonderkunden, in denen Gründe für Preisänderungen nicht genannt wurden und statt dessen nur auf gesetzliche Bestimmungen für Kunden mit Grundversorgungsverträgen verwiesen worden war. Laut BGH sind Preisänderungsklauseln in Gas-Sonderverträgen nichtig, wenn sie nicht klar und verständlich "Anlass, Voraussetzung und Umfang" von Preisänderungen benennen.

Sonderkunden haben Verträge, in denen besondere Gaspreise vereinbart sind - beispielsweise weil sie mit Gas heizen oder den Gasanbieter gewechselt haben. Verbraucherschützern zufolge zählt die Mehrheit der deutschen Gasverbraucher zu den Sonderkunden. Mögliche Rückforderungen an den Gasversorger nach dem BGH-Urteil müssen die Kunden jeweils einzeln geltend machen.

Dass die Versorger solche Rückzahlungsforderungen ablehnten, sei juristisch kaum haltbar, erklärten die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer. "Wer von seinem Versorger ein ablehnendes Schreiben hinsichtlich seiner Rückzahlungsaufforderung erhalten hat, sollte eine Klage in Betracht ziehen", riet der Energierecht-Experte der Verbraucherzentrale, Fabian Fehrenbach.

Allerdings sollte der Gaskunde besser eine Rechtsschutz-Versicherung besitzen, die eine Deckungszusage für ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren abgibt - um damit möglichen Prozesskosten-Risiken vorzubeugen.