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Kurth: "Weiterer Meilenstein zur Öffnung des deutschen Gasnetzes"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Auch überregionale Anbieter von Gasfernleitungsnetzen müssen sich nun einer Kostenprüfung durch die Bundesnetzagentur unterziehen. Diese waren bisher aufgrund der Sondervorschrift des § 3 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) davon ausgenommen. Heute hat die Bundesnetzagentur die sieben noch ausstehenden Entscheidungen zum sog. Leitungswettbewerb im Ferngasbereich zugestellt. In den Entscheidungen wird - im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt - festgestellt, dass diese Unternehmen keinem Leitungswettbewerb ausgesetzt sind. "Diese Netzbetreiber verfügen über eine dominierende Marktmacht und besitzen daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die jetzigen Entscheidungen betreffen die Unternehmen Dong Energy Pipelines, Eni Gas Transport Deutschland, Erdgas Münster Transport, Gaz de France Deutschland Transport, Ontras - VNG Gastransport, RWE Transportnetz Gas und StatoilHydro Deutschland. Die ersten drei Entscheidungen zum Leitungswettbewerb hatte die Bundesnetzagentur den Unternehmen E.ON Gastransport, Gasunie Deutschland Transport Services und Wingas Transport bereits am 23. September 2008 zugestellt. "Mit den heutigen Entscheidungen wurden alle noch offenen Verfahren in dieser Sache abgeschlossen", sagte Kurth.

Bisher waren die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber aufgrund der Sondervorschrift des § 3 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) von einer Kostenprüfung befreit. Nunmehr müssen die Unternehmen der Bundesnetzagentur innerhalb der nächsten zwei Monate Kostenunterlagen vorlegen. Die Bundesnetzagentur wird daraufhin eine Kostenprüfung durchführen und für diese Unternehmen erstmalig Entgelte genehmigen. Anschließend werden die betroffenen überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber einem Effizienzvergleich unterzogen. Ab dem 1. Januar 2010 unterliegen die Unternehmen der Anreizregulierung. Sie haben die Möglichkeit, bereits Ende 2010, also zwei Jahre vor Beginn der nächsten Regulierungsperiode, einen neuen Antrag zu stellen, um aufgrund eines dann zu prüfenden und ggf. festzustellenden Leitungswettbewerbs von der Anreizregulierung befreit zu werden.

"Die Ablehnung des Leitungswettbewerbs stützt sich auf eine Vielzahl von Argumenten", sagte Kurth. "So weisen die klassischen marktanteilsbezogenen Kennziffern in den meisten Fällen ganz eindeutig auf die Marktmacht der untersuchten Fernleitungsnetzbetreiber hin. Des Weiteren besteht für die Netznutzer aufgrund der langfristigen Ausbuchung des überwiegenden Teils der Kapazitäten keine Möglichkeit, auf Alternativangebote auszuweichen. Auch spricht die regelmäßige Praxis der verbundenen Vertriebe, den Gastransport bei der eigenen Konzernschwester abzuwickeln, gegen wirksamen Wettbewerbsdruck. Es ist zudem nicht erkennbar, dass die Netzbetreiber sich aktiv darum bemüht hätten, ihre Kapazitäten zu vermarkten."

Schließlich bestehen für neue Unternehmen erhebliche Marktzutrittsschranken, so dass auch kein sog. potentieller Leitungswettbewerb festgestellt werden kann. Bei diesen Marktzutrittsschranken handelt es sich beispielsweise um die planungs- und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren, die vor einem Leitungsbau durchzuführen sind, die größeren Spielräume der etablierten Netzbetreiber bei der Preisgestaltung und die Tatsache, dass es sich bei den Investitionskosten in der Regel um versunkene Kosten handelt. Die versunkenen Kosten entstehen in erster Linie aufgrund des notwendigen Leitungsneubaus und stellen ein zusätzliches Risiko für den "Newcomer" dar. Eine schnelle und aggressive Preispolitik des "Etablierten" wird es dem "Newcomer" schwer bzw. unmöglich machen, seine versunkenen Kosten zu erwirtschaften. Dieser wird daher von vornherein nicht in den Markt eintreten und der drohende Marktzutritt verliert seine Wirkung.

"In der Reihe der maßgeblichen Entscheidungen der Bundesnetzagentur zur Öffnung des deutschen Gasnetzes sind diese Beschlüsse weitere Meilensteine", betonte Kurth.

Video: So funktioniert der Gasanbieterwechsel