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Hausdächer müssen bis Ende 2015 gedämmt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke bestimmter Immobilie dämmen, wenn diese nicht Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Laut dem Bauherren-Schutzbund gilt die Regelung für Bestandsgebäude, die mindestens vier Monate jährlich normal beheizt werden. Gedämmt werden muss die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen oder wahlweise das Dach selbst. Ausgenommen in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind allerdings Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in ihrer Immobilie mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. Wer folglich ein Haus neu kauft, muss diese Regelung beachten und mit einer Sanierung rechnen. Aber der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen.

Die Dämmpflicht gilt laut Verbraucherzentrale für alle zugänglichen obersten Geschossdecken - unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind folglich ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.