Flüssiggas-Kartell muss 244 Millionen Euro Strafe zahlen
Stand: 17.04.2013
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Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat wegen wettbewerbswidriger Absprachen gegen fünf Unternehmen der Flüssiggasbranche und ein Transportunternehmen eine Geldbuße von 244 Millionen Euro verhängt.
Die Bußgelder für vier der Firmen fielen nach Gerichtsangaben vom Dienstag um bis zu 85 Prozent höher aus als die vorherigen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes, gegen die sich die beschuldigten Unternehmen zur Wehr gesetzt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. VI-4 Kart 2-6/10)
Das Bundeskartellamt hatte nach Gerichtsangaben gegen insgesamt neun marktführende Unternehmen der Flüssiggasbranche und das von ihnen betriebene Transportunternehmen Geldbußen in Millionenhöhe festgesetzt. Die Behörde hatte den Firmen vorgeworfen, zwischen 1997 und 2005 für ihre Produkte Tank- und Flaschengas vereinbart zu haben, sich nicht gegenseitig Bestandskunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein oder ein überhöhter "Abschreckungspreis" genannt worden. Zur Kontrolle der Absprachen hätten sich die Unternehmen über Kundenanfragen gegenseitig informiert.
In einem nun abgeschlossenen ersten Verfahren gegen fünf Firmen, gegen die das Kartellamt wegen Absprachen bei Tankgas vorgegangen war, sah das Düsseldorfer Gericht die Kartellvorwürfe als im Kern erwiesen an. Dabei verhängte der Kartellsenat auf Basis einer Schätzung der kartellbedingten Mehrerlöse gegen vier der Firmen Bußgelder von 35, 43, 65 und 100 Millionen Euro - zum Teil deutlich mehr als das Kartellamt. Als Gründe nannte das Gericht unter anderem die lange Dauer und die Schwere der Tat. Auch das fünfte Unternehmen und das Transportunternehmen wurden mit Geldbußen belegt.