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EnBW erleidet Schlappe im Streit mit EWE

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe/Berlin - In der Auseinandersetzung um Anteile am Leipziger Gasimporteur VNG hat das Energieunternehmen EnBW vorerst eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Das Berliner Landgericht wies am Donnerstag einen EnBW-Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.

Die Karlsruher hatten damit verhindern wollen, dass am 15. Dezember bei der VNG eine Hauptversammlung stattfindet. Diese hatte die niedersächsische EWE beantragt, um dort die Zustimmung der Aktionäre für die Übertragung des 48-Prozent-Aktienpakets an EnBW einzuholen und damit den Kauf der Anteile durch die Karlsruher zu erzwingen. Die EnBW kündigte Rechtsmittel an.

Die EWE mit Sitz in Oldenburg wollen die Anteile loswerden, die EnBW will sie jetzt aber nicht kaufen. Die Auseinandersetzung schwelt schon länger. Die EnBW hatte sich einst teuer bei EWE eingekauft und damals einen Vertrag über die spätere Übernahme des VNG-Pakets von EWE abgeschlossen. Die Karlsruher, die 26 Prozent an EWE halten, wollten auf diese Weise ins Gasgeschäft einsteigen. Während die EnBW aber bei dem geplanten Deal von einer Option spricht, geht die EWE von einer Verpflichtung aus.

EWE-Sprecher Daniel Waschow sieht sich durch die Entscheidung des Berliner Landgerichts bestätigt. Die EWE sei berechtigt gewesen, die Einberufung der Hauptversammlung zu beantragen. "Das bekräftigt unsere Auffassung", sagte er.

Wegen stark gefallener Gaspreise rechnet die VNG mit großen Verlusten. Das von EWE gehaltene 48-Prozent-Paket, für das mit EnBW ein Übernahmepreis von 1,44 Milliarden Euro vereinbart worden war, ist inzwischen deutlich weniger wert. Die EWE will ihr Paket zum vereinbarten Preis loswerden und erhöht seit Wochen den Druck.

Die EnBW will nach wie vor die für den 15. Dezember geplante VNG-Hauptversammlung verhindern. Unklar ist dabei, ob die Anteilseigner einer Übertragung der VNG-Anteile an EnBW überhaupt zustimmen würden. EWE hatte dies in der vergangenen Woche optimistisch beurteilt.