Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
- 1 | Arbeitspreis und Grundgebühr
- 2 | Bestandteile der Stromkosten
- Stromanbieterwechsel
- Stromanbieter kündigen
- Energiesparen im Haushalt
- Konzessionsabgaben
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 2002
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009
Auf dem liberalisierten Strommarkt gibt es unterschiedliche Strompreise und Tarifsysteme. Am weitesten verbreitet ist eine Aufteilung in Arbeitspreis und Grundgebühr. Die Grundgebühren fallen dabei unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an und sollen die festen Kosten für das Stromnetz und die Stromzähler mit abdecken. Der Arbeitspreis nennt bestimmte Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt. Die jährlichen Kosten für Strom errechnen sich bei diesem Tarifsystem aus der Multiplikation des Arbeitspreises mit den verbrauchten Kilowattstunden zuzüglich der in dem Jahr bezahlten Grundgebühr.
Das Tarifsystem aus Arbeitspreis und Grundgebühr ist nicht zwingend vorgeschrieben, weshalb viele Stromversorger in der Zwischenzeit abweichende Abrechnungsarten in ihr Programm aufgenommen haben.
So gibt es beispielsweise sogenannte „Effizienztarife“, die nur einen Arbeitspreis pro Kilowattstunde berechnen und den Grundpreis entfallen lassen. Dahinter steht der Gedanke, dass sich sparsames Verhalten direkt auf die Stromrechnung auswirken soll. Die verbrauchunabhängige Grundgebühr wird daher auf den Arbeitspreis umgelegt. Der Preis pro Kilowattstunde ist deshalb bei solchen Effizienztarifen in der Regel höher als im klassischen Tarifsystem. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der gesamte Tarif teurer ist – entscheidend sind die jährlichen Gesamtkosten, die mit Hilfe des Strompreisvergleichs schnell und einfach ermittelt werden können.

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