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Was bedeutet Flexi-Rente? Wir erklären es!

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Tipp: Nutzen Sie die verbesserten Möglichkeiten, Ihre gesetzliche Rente aufzubessern, um fürs Alter sinnvoll vorzusorgen.

Die Bundesregierung will mit der flexiblen Rente den Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente vereinfachen. Erstens sollen Rentner nach dem Renteneintritt mehr Geld von ihrer Nebentätigkeit im Portemonnaie behalten können. Zweitens sollen diejenigen mehr Rente bekommen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Und drittens soll es leichter werden, in den Vorruhestand zu gehen.

Was ist die Flexi-Rente?

Die sogenannte Flexi-Rente wurde Ende 2016 im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) verabschiedet. Das Flexirentengesetz ist in Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die restlichen Regelungen, wie die zur Teilrente, werden am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Durch das Flexirentengesetz sollen Arbeitnehmer angeregt werden, auch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten, um ihre Rente aufzubessern.

Rentenanspruch durch die Flexi-Rente steigern

Aktuell: Sie können Ihren Rentenanspruch erhöhen, wenn Sie über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten. Für jeden Monat erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wenn ein Beschäftigter zum Beispiel zwei Jahre länger arbeitet, steigt seine Rente auf gut 1.600 Euro. Wäre er regulär in den Ruhestand gegangen, wären es 1.370 Euro gewesen. Das Rechenbeispiel der Rentenversicherung geht jedoch davon aus, dass diejenige Person 45 Jahre durchgehend gearbeitet hat ­– ein Umstand, der immer seltener wird. Die durchschnittliche Rente liegt derzeit darunter: bei 810 Euro.

Neu:  Ab dem 1. Juli soll 2017 haben Beschäftigte eine zweite Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern. Sie können nun auch nach dem Renteneintritt, also auch wenn sie bereits Altersbezüge erhalten, Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Wer zum Beispiel ein Jahr länger für gut 1.500 Euro im Monat arbeitet, erhöht seine Rente für das kommende Jahr um ca. 15 Euro im Monat. Der Anteil des Arbeitgebers zur Rentenversicherung zählt zukünftig auch und ist in dem Beispiel bereits eingerechnet. Der Vorteil: Sie bessern sowohl Ihr monatliches Einkommen auf und steigern gleichzeitig Ihre Rente, wenngleich nicht so stark wie oben genannten Fall.

Teilrente wird flexibler

Immer mehr Menschen möchten schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze die Arbeitszeit reduzieren und gehen daher in Teilrente. Durch die Flexi-Rente sollen Versicherte ihre Rente früher und flexibler aufbessern können.

Aktuell: Wer bisher in den Vorruhestand ging, musste für jeden Monat, den er früher ausschied, auf 0,3 Prozent seiner Altersbezüge verzichten. Ein 59-Jähriger, der mit 61 in Rente geht, verzichtet auf 14,4 Prozent seiner Bezüge. Bei 1.000 Euro sind das 140 Euro weniger im Monat - das ganze Rentenleben lang.

Bisher ist es für Teilzeitrentner wenig attraktiv, den Verlust durch einen Teilzeitjob auszugleichen: Drei feste Stufen regeln derzeit, um welchen Betrag die Pension gekürzt wird: entweder um ein Drittel, um die Hälfte oder sogar zwei Drittel. Verdienen Sie zum Beispiel 1.500 Euro (18.000 Euro im Jahr) und erhalten eine Rente von 950 Euro, bleibt Ihnen eine Halbrente von 475 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie davon auch noch bezahlen. Nur Verdienste unter 450 Euro monatlich bleiben von Abzügen verschont.

Neu: An den Abschlägen ändert sich ab Juli 2017 nichts, doch die Grenzen für den Hinzuverdienst vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze sollen deutlich flexibler werden. Zum einen entfallen die drei festen Abstufungen und zum anderen darf jeder Teilzeitrentner bis zu 525 Euro pro Monat dazuverdienen. Wer darüber liegt, dem werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Im oben genannten Beispiel verringert sich die Rente durch den Hinzuverdienst um gut 390 Euro (1.500 Euro - 525 Euro = 975 Euro, 40 Prozent von 975 Euro = 390 Euro). Damit bleiben Ihnen noch 560 Euro (950 Euro – 390 Euro) von der ursprünglichen Rente.

Hinweis: Wenn Sie sich entscheiden sollten, zwei Jahre länger als geplant weiterzuarbeiten, ist dies nun einfacher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dank der Änderung die Weiterarbeit jederzeit verlängern.

Sonderzahlung dank Flexi-Rente clever nutzen

Aktuell: Gesetzlich Rentenversicherte können derzeit erst ab 55 Jahren höhere Sonderzahlungen in die Rentenkasse vornehmen. Laut Deutscher Rentenversicherung können Sie so die Abschläge beim Vorruhestand ausgleichen. Ein Arbeitnehmer muss jedoch für eine monatliche Rente von 1.200 Euro über 32.000 Euro aufbringen, wenn er drei Jahre früher in den Ruhestand geht. Unter Umständen kann dieses Angebot der gesetzlichen Rentenversicherung attraktiver sein als die Tarife privater Versicherer.

Neu: Ab dem 1. Januar 2017 sollen Sonderzahlungen bereits ab 50 Jahren möglich sein. Damit ändert sich nicht allzu viel für Sie, wenn Sie die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen wollen. Allerdings: Zahlen Sie mit 50 Jahren eine größere Summe in die Rentenversicherung ein und arbeiten regulär weiter, erhöhen Sie jetzt früher Ihre Rentenpunkte. Je mehr Sie davon sammeln, desto höher sind Ihre Bezüge im Alter.